Die Internetplattform YouTube darf in Deutschland sieben ausgewählte Musikvideos nicht mehr zugänglich machen. Das Landgericht Hamburg gab am Freitag der deutschen Musikrechte-Gesellschaft Gema Recht, die das Löschen von zwölf ausgewählten Videos gefordert hatte. Die Veröffentlichung der Videos werde bei Androhung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft untersagt, sagte der Richter Heiner Steeneck. Unter den betroffenen Liedern sind unter anderem "Rivers of Babylon" von Boney M. und "Lieder die wie Brücken sind" von Rolf Zuckowski. Für die fünf übrigen Videos sei das Verbot nicht relevant, sagte der Richter.
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