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Zahlendreher kostet Frau Vermögen

Eine kleine Unaufmerksamkeit musste eine Britin teuer bezahlen. Als die Frau per Online-Banking einen Dauerauftrag für das Gemeinschaftskonto mit ihrem Ehemann einrichtete, unterlief ihr ein Zahlendreher bei der Kontonummer. Die Folge: Zwei Jahre lang wurden jeden Monat 1.000 Pfund an einen falschen Empfänger überwiesen. Insgesamt verlor die Friseurin dadurch rund 26.000 Pfund, das entspricht in etwa einer Summe von 30.160 Euro.

Als die Britin im Oktober 2012 ihr Konto bei der britischen Bausparkasse Nationwide Building Society überprüfte, stockte ihr der Atem. Mehr als zwei Jahre lang hatte sie monatlich 1.000 Pfund von ihrem HSBC-Konto auf das Gemeinschaftskonto, das sie mit ihrem Ehemann führte, überwiesen. Doch in Wirklichkeit schickte die Frau, von der "The Guardian" unter dem Pseudonym Sally Donaldson berichtet, weil sie anonym bleiben will, Monat für Monat den festen Betrag auf das falsche Bankkonto. Beim Einrichten des entsprechenden Dauerauftrag hatte sie zwar den Namen des Empfängers korrekt eingegeben. Bei der Kontonummer war ihr aber ein Zahlendreher unterlaufen. Das war im Mai 2010. Seitdem wurden insgesamt 26.650 Pfund transferiert. "Mir fiel erst im Oktober 2012 auf, dass die 1.000 Pfund nicht auf dem monatlichen Kontoauszug unserer Gemeinschaftskontos auftauchten", so Donaldson gegenüber dem "Guardian". 

Als Donaldson den Fehler bemerkte, wandte sie sich sofort an das Bankunternehmen. "Telefongespräche mit Nationwide noch in derselben Nacht, viele Tränen und zahlreiche Folgeanrufe und -briefe hatten zur Folge, dass uns 1.000 Pfund zurücküberwiesen wurden", erklärte die Frau. Zusätzliche Information habe man ihr verweigert. Der falsche Empfänger soll das Geld ausgegeben haben und sich weigern, es zurückzuzahlen. Die Nationwide Building Society wiederum erklärt, sie könne nichts tun. Aufgrund des Datenschutzes dürfe sie zudem keine Angaben zum Kunden machen. 

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Die Tatsache, dass die Friseurin Namen und Bankleitzahl korrekt angegeben hatte, zählt nicht. Die Bank orientiert sich bei Online-Überweisungen an Bankleitzahl und Kontonummer, so der "Guardian". Donaldson habe zwar das Recht, die Summe zurückzuverlangen. Der fälschliche Empfänger sei nicht befugt, das Geld einzubehalten. Aber es tatsächlich zurückzubekommen, ist eine andere Sache. Nach Angaben der Bausparkasse sei man laut Gesetz zwar dazu berechtigt, falsch überwiesenes Geld innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren zurückzufordern. Aber das versehentlich überwiesene Geld sei an Geldautomaten abgehoben worden, weshalb Nationwide es nicht wieder einziehen könne. Man habe den Empfänger kontaktiert: Er könne die Summe nicht zurückzahlen, heißt es.

Das alles klingt absurd. Allerdings stellt sich auch die Frage, wie die Betroffenen den Fehler so lange nicht bemerken konnten. Die Bausparkasse erklärte, dass ihr ein ähnlicher Vorfall, der sich über einen derartig langen Zeitraum hinzog, nicht bekannt sei. Eine mögliche Erklärung ist, das Donaldson nach der papierlosen Umstellung keinen einzigen Kontoauszug erhielt; das Konto ist nur online einsehbar. So wie es aussieht, bleibt die Britin auf dem Schaden sitzen. Weder Nationwide noch HSBC sind dazu bereit, die Summe an ihre Kundin zurückzuerstatten – und die Bankhäuser haben mit Sicherheit die besseren Anwälte hinter sich.


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