Das Bundesjustizministerium hegt einem Zeitungsbericht zufolge schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von der Koalition beschlossenen Betreuungsgeldes. Für eine Regelung, der zufolge Eltern, die die Betreuungsleistung einer kommunal finanzierten Einrichtung in Anspruch nähmen, von einem Bezug des Betreuungsgeldes ausgeschlossen würden, bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", zitiert die "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe) einen internen Vermerk des FDP-geführten Ministeriums.
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