Österreich: Verfassungsrichter kippen Überwachung durch Bundestrojaner

In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof das Sicherheitspaket der ehemaligen Regierung gekippt. Das vom ÖVP/FPÖ-Kabinett beschlossene Gesetz sieht unter anderem den Gebrauch von sogenannten Bundestrojanern vor, bei denen Spionagesoftware auf Handys oder Computern installiert wird. Diese Technik sollte ab 2020 zum Einsatz kommen. Der Trojaner und weitere Bestimmungen des 2018 beschlossenen Sicherheitspakets seien verfassungswidrig, so der Verfassungsgerichtshof. So wollte die ehemalige Regierung die verdeckte Erfassung von Autokennzeichen und anderen Fahrzeugdetails ausweiten. Dies sei unverhältnismäßig, so die Verfassungsrichter. Zur Installation der Bundestrojaner sollte es Sicherheitsbehörden zudem möglich sein, heimlich in die Wohnung der Verdächtigen einzudringen. Auch dieses Vorhaben wurde gekippt. Opposition hatte geklagt Grund für das Urteil war eine Klage der Oppositionsparteien SPÖ und Neos. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner bezeichnete die Entscheidung als "Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich", die "unsere freie Gesellschaft" schütze. In Deutschland werden Staatstrojaner trotz mehrerer Verfassungsbeschwerden seit Jahren von der Polizei eingesetzt. Innenminister Horst Seehofer wollte auch dem Verfassungsschutz ermöglichen, die Spähsoftware zu gebrauchen. In der Schweiz werden Trojaner nicht eingesetzt.