1. Klasse im Zug: In diesem Fall geht es auch ohne passendes Ticket
Die 1. Klasse im Zug ist mit mehr Komfort und Ruhe verbunden. Jedoch kostet sie auch mehr als die restlichen Zugplätze. Unter welchen Umständen Sie sich trotz unpassendem Ticket dort niederlassen dürfen, erfahren Sie hier.
Gerade bei schlechter Witterung sind wegen Ausfällen oder zu Stoßzeiten überfüllte Züge keine Seltenheit. Doch nicht immer sind dabei alle Plätze des Zuges auch belegt. Während man in der zweiten Klasse bei der Suche nach einem freien Sitz kaum noch durch die Gänge kommt, kann die erste Klasse durchaus noch freie Plätze haben.
Doch was passiert, wenn Sie sich dort niederlassen, obwohl Sie kein entsprechendes Ticket dafür haben? Tatsächlich gibt es nur einen Fall, in dem dabei kein "erhöhtes Beförderungsentgelt" fällig wird.
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1. Klasse ohne passendes Ticket: So gelingt das Upgrade
Zunächst muss erwähnt werden, dass es trotz eines überfüllten Zuges keinen generellen Anspruch auf Plätze in der 1. Klasse gibt. Das bedeutet, dass Sie bei einer Kontrolle wegen eines ungültigen Fahrscheins mit einem Bußgeld wegen des Erschleichens einer Beförderungsleistung rechnen müssen. Auch eine Fahrpreisnacherhebung ist denkbar.
Das gilt auch dann, wenn eine bestimmte Verbindung täglich überfüllt ist. Laut der Deutschen Bahn gibt es keinen Anspruch auf Unterbringung in der ersten Klasse. Sie haben lediglich ein Recht auf Beförderung, nicht aber auf einen Sitzplatz – es sei denn, Sie haben diesen reserviert und rechtzeitig für sich beansprucht.
Auch das Upgraden des Tickets der zweiten Klasse für die erste Klasse geht nur mit einem entsprechenden Flexticket. Allerdings kann es auch vorkommen, dass das Zugpersonal bei besonders vollen Zügen das Abteil für weitere Fahrgäste freigibt. Deswegen lohnt es sich, in diesem Fall nett beim Zugbegleiter nachzufragen, um ohne weitere Kosten in der 1. Klasse sitzen zu können.
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