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Kommt 13-Jähriger in Datei für Sexualstraftäter?

Ein 13-jähriger Australier verschickte ein iPad-Bild von seinem Penis - und löste damit eine juristische Debatte aus. (Bild: thinkstock)

Vielleicht ging es um eine Wette, vielleicht war es nur ein Spaß, der unter die Gürtellinie ging – und zwar buchstäblich: Ein 13-jähriger Australier machte ein Foto von seinem Penis und verschickte es an seine Klassenkameraden. Die Konsequenz: Juristen diskutieren darüber, ob der Junge strafrechtlich verfolgt werden und sogar ins Register für Sexualstraftäter aufgenommen werden soll.

In einer Schule im Süden Australiens macht derzeit ein heikler Fall Schlagzeilen und stellt die Gesetze für den Umgang mit Sexualstraftätern in Frage. Der Auslöser der Debatte: Ein Teenager fotografierte seinen Penis und verschickte die Aufnahme mit einem Schul-iPad an mehrere Mitschüler. Viel mehr ist zum Schutz des 13-Jährigen nicht bekannt – wohl aber, welche Konsequenzen der Vorfall haben könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Name des Jungen ins Verzeichnis der Sexualstraftäter aufgenommen wird.

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Dr. Bob Such, unabhängiger Abgeordnerter des Parlamentes von Südaustralien, spricht von einem Loch in der Gesetzgebung, das schnellstens gestopft werden sollte. „Meiner Meinung nach besteht das Gesetz darin, dass es Kinder vor Sexualstraftätern schützt – nicht darin, aus albernen 13-Jährigen Kriminelle zu machen“, sagte er zu „Yahoo! 7 News“. „Unsere aktuelle Gesetzgebung unterscheidet nicht klar zwischen dem Umgang mit erwachsenen Sexualstraftätern und 13-Jährigen, die einfach nur albern sind.“

Ein Sprecher der Schulverwaltung teilte mit, dass in der Angelegenheit mehrere Schüler suspendiert worden seien und der Fall an die Polizei übergeben wurde. Auch die australische Regierung will sich der Sache nun annehmen. „Bevor jemand im Sexualstraftäterverzeichnis landet, muss er wegen einer Straftat verurteilt worden sein, und derzeit ist noch nicht klar, ob es eine Strafverfolgung geben wird“, sagte ein mit dem Fall vertrauter Staatsanwalt. Der Junge wäre der erste Minderjährige, der in Australien in die Verbrecher-Datei aufgenommen wird.

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Ein Polizeikommissar teilte „Yahoo! 7 News“ mit, man arbeite derzeit gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft an einer Gesetzesänderung. Man müsse eine klarere Trennungslinie zwischen leichteren Vergehen durch Jugendliche und ernsten Straftaten ziehen. Zudem wollen die Beamten zukünftig in Schulen Vorträge abhalten, um den Schülern klarzumachen, welche lebenslangen Konsequenzen scheinbar harmlose Streiche haben können.

In Deutschland sorgte ein ähnlicher Fall in diesem Jahr für heftige Debatten: Im Februar hatten in Thüringen die Eltern eines 13-jährigen Mädchens ihren ein Jahr älteren Freund angezeigt, nachdem er ihrer Tochter einen Knutschfleck gemacht und sie angeblich unsittlich berührt hatte. Das Amts- und Landgericht Erfurt ordnete daraufhin an, dem Jungen eine DNA-Probe zu entnehmen, doch das wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Sechs Monate später entschied das Gericht, dass der Jugendliche nicht in die Sexualstraftäter-Datei aufgenommen wird. Er wurde verwarnt und erhielt 60 Stunden gemeinnüztige Arbeit als Auflage.

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