16.000 Euro pro Jahr? - Hausbesitzer rechnen Grundsteuer aus - „Diese Erhöhung führt zur Enteignung“
Die neue Grundsteuer gilt erst ab nächstem Jahr, ist aber schon jetzt ein Desaster. Denn viele Hausbesitzer werden mit den Wertbescheiden im Stich gelassen. Die Werte explodieren zum Teil erheblich. Jetzt sind die Kommunen gefordert. FOCUS online sagt, was Hausbesitzer wissen müssen.
Rund 36 Millionen Grundstücke werden ab 2024 in Deutschland von den Kommunen neu bewertet. Steht dann im Laufe des Jahres auch der Hebesatz fest, gilt dann ab 2025 die neue Grundsteuer. Die Finanzbehörden verschicken dann die finale Steuersumme. Vielen droht ein Kosten-Irrsinn. Christian G. aus Dorsten schreibt FOCUS online, dass er für sein 93 Quadratmeter großes Einfamilienhaus bisher immer 179 Euro gezahlt habe. Laut Wertbescheid, den er vor gut zwei Wochen erhalten hat, müsste die Steuer ab
2025 dann 1920 Euro betragen. Die Schreiben liegen FOCUS online vor.
50.000-Euro-Wohnung jetzt 130.000 Euro wert
Auch Dietmar G. war schockiert, als er den neuen Grundsteuerbescheid von seiner Kommune erhalten hat. Vor etwa zehn Jahren hatte der 44-Jährige in Chemnitz eine Eigentumswohnung gekauft, um sich für das Alter abzusichern.
„Ich habe die Wohnung für 50.000 Euro erworben und war sehr glücklich mit dem Kauf“, berichtet er im Gespräch mit FOCUS online. In den folgenden Jahren investierte er weitere 16.000 Euro, um die Wohnung zu modernisieren – mit neuen Türen, Fenstern, Parkettböden, einem neuen Bad und einer schicken Küche.
Bislang wurde die Wohnung von der Kommune mit 33.000 Euro bewertet. Doch laut dem aktuellen Bescheid über den Grundsteuerwert ist dieser nun auf 130.000 Euro gestiegen. Der Grund: In der Umgebung wurden zahlreiche Neubauten errichtet, und ein Supermarkt hat eröffnet. Da das Bundesland Sachsen bei der Berechnung der neuen Grundsteuer ausschließlich den Bodenwert berücksichtigt, muss der 44-Jährige nun mit einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer rechnen.
Wie hoch diese ausfällt, ist allerdings noch unklar. Steigt der Bodenwert müsste eigentlich der Hebesatz sinken. Bund und Kommunen beteuern immer wieder, dass es zu keiner herben Anhebung für Haushalte kommen wird.
Kommunen müssen handeln: Hebesätze müssen sinken
Doch genau diese Sätze stehen noch nicht fest. Zudem gibt es regionale Unterschiede. Das gilt auch für die Steuermesszahl. Obwohl der Bund einheitliche Regeln vorgeschlagen hat, gibt es in immer mehr Bundesländern Ausnahmeregelungen und auch eigene Berechnungen. Somit ist die Verunsicherung bei vielen Hausbesitzern groß.
So auch für Martin S., 88 Jahre, aus Stuttgart. Seit 45 Jahren lebt er in seinem Einfamilienhaus mit einem großem Garten und einem kleinen Gästehaus. Hier übernachten oft Familienangehörige. In den meisten Fällen steht das Haus leer. Bisher zahlte er 1200 Euro Grundsteuer im Jahr. Doch jetzt bewertet die Stadt Stuttgart sein Paradies plötzlich zehnmal höher.
Soll er wirklich bald 12.000 Euro jährlich berappen? Martins Hoffnung ruht auf einer drastischen Senkung des Hebesatzes – sonst wird es eng. „Ich müsste dann aus dem Haus ausziehen“, sagt S. – auf ähnliche Werte kommt auch Ulf U. ebenfalls aus Stuttgart. „Das Grundstück hat eine Größe von 1490 Quadratmetern“, schreibt der Leser. Laut Grundsteuerwertbescheid bewertet Stuttgart das Anwesen mit 3,4 Millionen Euro. Bisher waren es 212.500 Euro. Wie kann ich mich gegen den Wertbescheid wehren? Grundsätzlich gilt: Wurde eine Immobilie vom Finanzamt zu hoch bewertet, hilft als erster Schritt ein Antrag auf Neubewertung des Grundstücks. Ebenso sollten Haushalte reagieren, wenn die Grundsteuer durch die Reform zu einer explosiven Mehrbelastung wird. Jetzt handeln: Auch wenn die Hebesätze für ihre Gemeinde noch nicht feststehen, sollten Hausbesitzer unbedingt Einspruch einreichen. Wenn der Wertbescheid vorliegt und Haushalte auf die Hebesätze warten, kann es sein, dass die Einspruchsfrist abläuft. Dann gilt der Wertbescheid, den das Finanzamt verschickt hat. Auch wenn dieser fehlerhaft ist. Für den Einspruch genügt ein formloses Schreiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass der Einspruch den Namen des Grundstückseigentümers und die Namen der Miteigentümer (falls vorhanden) enthält. Außerdem sind die Anschrift, das Aktenzeichen, die Steuernummer und das Datum des Wertbescheides anzugeben. Die häufigsten Fehler beim Wertbescheid sind: Unvollständige Angaben: Fehlende oder unvollständige Angaben in der Feststellungserklärung können zu einer falschen Berechnung der Grundsteuer führen. Falsche Angaben: Falsche Angaben zu Grundstücksfläche, Baujahr, Nutzungsart und Bodenrichtwert können die Steuerlast beeinflussen. Veraltete Daten: Die Verwendung veralteter oder nicht aktualisierter Daten kann zu falschen Festsetzungen führen. Wie viele Einsprüche gibt es? Inklusive der Schätzungen der Finanzämter wurden bisher knapp 3,4 Millionen Grundsteuer-Messbescheide verschickt. Gegen etwa jeden achten davon - knapp 430.000 - wurde Einspruch eingelegt. Über die Einsprüche müssen die Finanzämter immer im Einzelfall entscheiden. nach seiner Berechnung von 1000 Euro auf 16.000 Euro. „In drei Jahren werde ich in Rente gehen und befürchte diesen Betrag nicht aufbringen zu können. Somit würde diese Erhöhung zu einer Enteignung führen“, klagt der Immobilienbesitzer.
Kommunen heben Hebesätze für 2024 an
Die Verunsicherung ist groß. Für das laufende Jahr haben viele Gemeinden und Kommunen den Hebesatz erhöht. Das hat einen einfachen Grund: Der Steuerzahlerbund vermutet, dass viele Kommunen in diesem Jahr die Grundsteuer erhöhen, um die angestrebte Aufkommensneutralität im kommenden Jahr nicht zu gefährden. Das deutet auf eine Reduzierung im kommenden Jahr hin. Denn die „angestrebte Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer nach der Reform nicht höher sein sollen als vorher.
Doch was ist eigentlich ab 2025 geplant? Von Januar an greift für die Berechnung das neue Verfahren. Das war nötig geworden, weil die Grundstücke bislang nach jahrzehntealten Grundlagen bewertet worden waren. Insgesamt soll das Aufkommen der Grundsteuer durch die Reform nicht steigen. Ob künftig mehr oder weniger Geld fällig wird, kann aber von Eigentümer zu Eigentümer variieren.
Die Grundsteuer wird den Eigentümern eines Grundstücks in Rechnung gestellt. Die Forderungen können aber an etwaige Mieter oder Pächter weitergegeben werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Wie kann ich die neue Grundsteuer berechnen?
Einen einheitlichen Grundsteuer-Rechner der Kommunen gibt es nicht, denn in Deutschland gelten insgesamt sieben Berechnungsmodelle. Auf dieser Deutschland-Karte sehen Sie welches Modell gilt:
Die meisten Länder setzen auf das vorgeschlagene Bundesmodell. Doch es gibt auch Länder, die eigene Metriken ansetzen. Das Saarland nutzt zwar das Bundesmodell, hat eine eigene Steuermesszahl eingeführt. Bayern nutzt wiederum ein Flächenmodell, Baden-Württemberg ein Bodenwertmodell, Hessen ein Flächen-Faktor-Modell, Niedersachsen ein Flächen-Lage-Modell und Hamburg ein Wohnlagemodell.
Der Grund? Es gibt große regionale Unterschiede. Besonders was den Bodenwert betrifft. Würde bundesweit ein einheitliches Modell genutzt, könnten einige Eigentümer regional benachteiligt werden.
Die Formell lautet: Einheitswert (in Euro) x Steuermesszahl x Hebesatz
Diese Summe wird dann zu je einem Viertel im Februar, Mai, August und November fällig.
Wie kann ich mich gegen den Wertbescheid wehren?
Grundsätzlich gilt: Wurde eine Immobilie vom Finanzamt zu hoch bewertet, hilft als erster Schritt ein Antrag auf Neubewertung des Grundstücks. Ebenso sollten Haushalte reagieren, wenn die Grundsteuer durch die Reform zu einer explosiven Mehrbelastung wird.
Jetzt handeln: Auch wenn die Hebesätze für ihre Gemeinde noch nicht feststehen, sollten Hausbesitzer unbedingt Einspruch einreichen. Wenn der Wertbescheid vorliegt und Haushalte auf die Hebesätze warten, kann es sein, dass die Einspruchsfrist abläuft. Dann gilt der Wertbescheid, den das Finanzamt verschickt hat. Auch wenn dieser fehlerhaft ist.
Für den Einspruch genügt ein formloses Schreiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass der Einspruch den Namen des Grundstückseigentümers und die Namen der Miteigentümer (falls vorhanden) enthält. Außerdem sind die Anschrift, das Aktenzeichen, die Steuernummer und das Datum des Wertbescheides anzugeben.
Die häufigsten Fehler beim Wertbescheid sind:
Unvollständige Angaben: Fehlende oder unvollständige Angaben in der Feststellungserklärung können zu einer falschen Berechnung der Grundsteuer führen.
Falsche Angaben: Falsche Angaben zu Grundstücksfläche, Baujahr, Nutzungsart und Bodenrichtwert können die Steuerlast beeinflussen.
Veraltete Daten: Die Verwendung veralteter oder nicht aktualisierter Daten kann zu falschen Festsetzungen führen.
Es gibt schon über 430.000 Einsprüche!
Inklusive der Schätzungen der Finanzämter wurden bisher knapp 3,4 Millionen Grundsteuer-Messbescheide verschickt. Gegen etwa jeden achten davon - knapp 430.000 - wurde Einspruch eingelegt.
Über die Einsprüche müssen die Finanzämter immer im Einzelfall entscheiden.