Bis zu 18.000 Euro vom Staat: Diese Förderung lässt sich einfach beantragen

Mit dem Aufstiegs-BAföG gibt es Förderungen für Menschen, die sich beruflich weiterbilden. Die sollte man nicht übersehen, denn es winken bis zu 18.000 Euro Unterstützung vom Staat.

BAföG bringt man in der Regel mit staatlicher Unterstützung für Studenten in Verbindung, aber auch wer sich beruflich weiterbildet, kann Förderungen in Anspruch nehmen. Den Rahmen dafür steckt das sperrig klingende Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ab, das vor einigen Jahren umfangreich reformiert wurde.

Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule für eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit fit macht, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt, anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Wer also zum Beispiel Handwerks- und Industriemeister werden will, einen Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder andere von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen anstrebt, sollte sich das sogenannte Aufstiegs-BAföG ansehen. Eine Altersgrenze für die Förderung kennt das AFBG nicht.

Die zentrale Web-App, um Aufstiegs-BAföG online zu beantragen, führt Sie für Ihr Bundesland zur passenden Stelle. Die meisten Bundesländer erlauben mittlerweile den einfachen Online-Antrag.

Zur Web-App: Aufstiegs-BAföG onllne beantragen

Aufstiegs-BAföG online beantragen

Mit dem Aufstiegs-BAföG gibt es in Deutschland umfangreiche Förderungen für die berufliche Fortbildung, etwa für Meister, Techniker oder Fachwirt. Einen Antrag können Sie online stellen.
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Bald 18.000 Euro Förderung für berufliche Weiterbildung

Eine Frau jubelt vor Ihrem Notebook
Eine Frau jubelt vor Ihrem Notebook

Das AFBG ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es besteht aus unterschiedlichen Förderkomponenten, etwa Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die genauen Förderrichtlinien erfahren Sie auf dieser Webseite. Die Eckdaten 2024:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Max. 15.000 Euro (50 Prozent als Zuschuss, 50 Prozent als Darlehen)

  • Materialkosten für Prüfungsprojekt: Max. 2.000 Euro (50 Prozent als Zuschuss, 50 Prozent als Darlehen)

  • Unterhaltsbedarf: Max. 963 Euro pro Monat (100 Prozent als Zuschuss)

Ab 2025 hat das Bundeskabinett noch ein paar Verbesserungen beschlossen:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro.

  • Der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.

  • Wer eine Fortbildungsprüfung erfolgreich abschließt, muss weniger Geld zurückzahlen: Zukünftig werden 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Voll- oder Teilzeitmaßnahmen steigt pro Monat je Kind von 150 auf 160 Euro.

  • Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme werden in Zukunft nicht mehr auf die AFBG-Förderung angerechnet, sondern kommen den Teilnehmenden zugute.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts folgt nun die Beratung und Verabschiedung im Bundestag. Der Bundesrat muss dem Gesetz dann noch zustimmen. Die Verbesserungen sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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