350.000 Gläubiger - Verfahren gegen FTI eröffnet: Was Sie jetzt tun müssen, um Ihr Geld zurückzubekommen

Erstattungsprozess für FTI-Kunden läuft: Mehrere tausend Anträge wurden bereits bearbeitet, erste Auszahlungen sind erfolgt.<span class="copyright">Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn</span>
Erstattungsprozess für FTI-Kunden läuft: Mehrere tausend Anträge wurden bereits bearbeitet, erste Auszahlungen sind erfolgt.Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

Das Insolvenzverfahren des Reiseveranstalters FTI ist eröffnet, gebuchte Reisen sind gestrichen. Hunderttausende Kunden werden zu Gläubigern. Das müssen jetzt tun, um ihr Geld zurück zu bekommen.

Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des drittgrößten europäischen Reisekonzerns FTI eröffnet. Das überschuldete Unternehmen wird abgewickelt. Insolvenzverwalter Axel Bierbach sagt, die schätzungsweise 350.000 Gläubiger könnten jetzt ihre Forderungen anmelden.

215.000 Pauschalreise-Buchungen waren von der FTI-Insolvenz betroffen. Wer dafür Zahlungen geleistet hatte, kann seit dem 8. August die Rückzahlung dieser Gelder beim Reisesicherungsfonds beantragen. Das Geld erstattet der Deutsche Reiseversicherungsfonds (DRSF). So läuft der Prozess ab:

1. Reiseversicherungsfonds versendet E-Mail an betroffene Reisende

Der Reisesicherungsfonds habe bereits alle etwa 100.000 Betroffenen per E-Mail kontaktiert, von denen dem Fonds mindestens zwei digitale Authentifizierungsfaktoren vorlagen, etwa E-Mail-Adresse und Handynummer. Diese seien erforderlich, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen, die dem Online-Erstattungsantrag vorgeschaltet ist, berichtet das Touristik-Fachportal „fvw.de“. Laut einer DRSF-Sprecherin dient dieses Vorgehen der Sicherheit der Betroffenen hinsichtlich deren persönlicher Daten und möglicher Betrugsversuche. Sollten Sie mit einer solchen Mail rechnen, aber bisher keine bekommen haben, prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

2. Weitere Betroffene der FTI-Insolvenz erhalten Brief

Zeitnah sollen die verbleibenden mehr als 100.000 Betroffenen kontaktiert werden, von denen der DRSF zwar die postalische Anschrift hat, deren Daten für die Zwei-Faktor-Authentifizierung aber noch fehlen. Die Briefe an diese Gruppe von FTI-Kunden sollen in Kürze ausgesendet werden, wie DRSF-Geschäftsführer Prof. Ali Arnaout in der vergangenen Woche gegenüber „fvw.de“ ankündigte. Die Angeschriebenen könnten dann die erforderlichen Daten nachreichen und so ebenfalls den Online-Erstattungsprozess anstoßen.

Weitere Informationen rund um den Erstattungsprozess und die Ansprüche von Reisenden, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, stellt der Reisesicherungsfonds online bereit. Auch eine Telefon-Hotline ist geschaltet: 030 78954770 (Mo – Fr, 8 bis 22 Uhr; Sa – So, 9 bis 18 Uhr). Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI hatte am 3. Juni Insolvenz angemeldet.

Der Erstattungsprozess für FTI-Kunden ist laut dem Deutschen Reisesicherungsfonds solide angelaufen und soll jetzt an Tempo gewinnen. Wie das Touristik-Fachportal „fvw.de“ berichtet, sei bereits eine mittlere fünfstellige Zahl an Anträgen auf Erstattungen eingegangen, erste Auszahlungen seien erfolgt. Der Geschäftsführer des DRSF zeigte sich zufrieden. Aus Sicht des DRSF funktioniere der Erstattungsprozess sehr gut. „Die Anträge werden abgearbeitet und ausgezahlt. Die Prozesse sind robust und wir können den Durchsatz erhöhen“, so Arnaout.