93 Kilo abgenommen: Mutter kämpft vor Kölner Sozialgericht für Hautstraffungs-OP

Die Frau leidet an Schmerzen, doch ihre Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme.

Die fette Gans von Heiligabend hat so mancher noch auf den Hüften. Vom sahnigen Festtagsdessert, all dem Glühwein und Punsch ganz zu schweigen. Manuela G. kann da nur gequält lachen: Bei der 44-jährigen Arzthelferin waren es nie nur ein paar Kilo von den Festtagen oder dem Urlaub, die sie zuviel auf den Rippen hatte. „Seit ich denken kann, wog ich mehr als 100 Kilogramm“, sagt die zweifache Mutter, knapp 1,69 Meter groß. Die zierliche Frau hält stolz eine Jeans hoch, Konfektionsgröße 56, in die sie heute locker gleich zweimal reinpasst: zwölf Kleidergrößen weniger, geschafft in gut einem Jahr – auf die harte Tour. Jetzt hat sie ihre Krankenkasse verklagt – weil die eine ärztlich notwendige Straffungsoperation nicht bezahlen will. Fressattacken hatten Suchtpotenzial Als die Waage 150 Kilogramm – Tendenz steigend – anzeigte, entschloss sich die Mutter von zwei Kindern zu einem Radikalschnitt. Jahrelang hatte sie mit zig Diäten, Abnehmprogrammen, Klinikaufenthalten, Ernährungsumstellungen und Psychotherapien vergeblich gegen ihre Fettleibigkeit angekämpft: „Ich konnte mich nicht mehr sehen, aber die anschließenden Fressattacken hatten Suchtpotenzial“, erklärte sie verzweifelt ihren Ärzten jedes Mal nach den vergeblichen Versuchen des Abspeckens. Wegen des Jojo-Effekts wog sie nach halbherzigen Kiloverlusten stets immer mehr als zuvor. Sie legte sich schließlich unters Messer, ließ sich den halben Magen wegschneiden. Der Weg dahin war qualvoll. Die Krankenkasse übernahm die Kosten erst nach umfangreicher Prüfung. Antrag erforderte zahlreiche Strapazen Die Mutter eines pflegebedürftigen behinderten Sohnes (14) musste ein Ernährungstagebuch führen, die Mitgliedschaft im Fitness-Studio belegen, mindestens ein halbes Jahr einer Selbsthilfegruppe angehören und eine psychiatrische Untersuchung zulassen. Schließlich einen Fragenkatalog mit fast 50 Seiten Umfang beantworten, damit der Antrag durchging. Dann bekam sie grünes Licht, der rund 10000 Euro teure Eingriff wurde bewilligt – und Angst machte sich breit. Eine Teilnehmerin in der Selbsthilfegruppe hatte denselben Schritt gewagt und war bei der Operation an einer Embolie gestorben. „Ich hatte Angst, dabei drauf zu gehen“, sagt G. über ihre Gefühle damals. Doch die energische Frau zog es durch: Dank verkleinertem Magen gibt es sowohl zu Hause wie beim Restaurantbesuch bis heute nur noch den Kinderteller: „Ich bin ja viel schneller satt.“ Sie speckte mit eisernem Willen und einer gehörigen Portion Disziplin innerhalb eines Jahres 93 Kilogramm ab: mit gesunder Ernährung, viel Bewegung und einem extrem hohen Sättigungsgefühl purzelten die Pfunde. Zum ersten Mal im Leben Bikini gekauft Heute trägt sie Konfektionsgröße 34/38 und ist endlich froh: „Ich pfeife nicht mehr bei jeder Bewegung auf dem letzten Loch, kann mich endlich ohne Schweißausbrüche bewegen.“ Ganz zu schweigen von der Freude beim Klamottenkauf. Früher kaufte sie nur im Internet, schämte sich, in Boutiquen in den Spiegel zu sehen. „Ich habe mir zum ersten Mal im Leben einen Bikini gekauft“, sagt G. und kämpft gegen die Tränen an. Überschüssige Haut bereitet Schmerzen Die Krankenkasse übernahm die OP-Kosten, weigert sich allerdings, für die Folgen der radikalen Veränderung aufzukommen. Das Fett schmolz, was blieb ist jede Menge Haut, die sich nicht zurückbildet und unschön hängt; für Manuela G. allerdings weniger ein ästhetisches denn ein Schmerzproblem. Sie kann nur noch mit Hilfe eines orthopädischen Kissens sitzen, und auch das nicht länger als zehn Minuten, sonst werden die Schmerzen unerträglich. Immer wieder kommt es bei der überschüssigen Haut, „zu Wundreibungen und Entzündungen“, haben ihr die Ärzte attestiert. Es läge keine Krankheit vor Doch die Krankenkasse stellt sich quer und spricht von einem „nicht notwendigen medizinischen Eingriff“. „Der Anspruch auf Krankenbehandlung ist nur bei einer Krankheit gegeben. Die liegt hier nicht vor“, heißt es im Ablehnungsbescheid, in dem die Kasse die Kostenübernahme verweigert. Der Medizinische Dienst der Versicherung hatte bei einer Begutachtung lediglich eine „leichte Fältelung der Hautoberfläche“ diagnostiziert und der Arzthelferin geraten: „Machen Sie mehr Sport.“ Gegen den Ablehnungsbescheid hat G. nun Widerspruch beim Kölner Sozialgericht eingereicht. „Erst animiert die Kasse ihre Mitglieder zu einer gesünderen Lebensweise, spart dadurch Folgekosten und lässt sie dann im Regen stehen“, kritisiert Anwalt Ralf Kleinjahns das Verhalten der Versicherung. Anwalt gibt nicht auf Seine Mandantin habe „erhebliche, schmerzhafte alltagsrelevante Funktionseinschränkungen“ zu erleiden und belegt das an einer klassischen Alltagssituation. So muss der behinderte Sohn täglich in eine Einrichtung chauffiert werden. Weil Manuela G. maximal zehn Minuten am Stück sitzen kann, sonst werden die Schmerzen unerträglich, wird aus der Fahrt statt einer halben Stunde oft eine Stunde und mehr Fahrzeit. „Notfalls ziehen wir das durch bis zum Bundessozialgericht“, hat Anwalt Kleinjahns seiner Mandantin geraten. Sie wird sich jetzt erst einmal einem weiteren Gutachten stellen, das vom Sozialgericht wohl demnächst in Auftrag gegeben wird....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta