Achtung, Bußgelder drohen: Was Sie nicht in ein DHL-Paket packen dürfen
Die DHL hat strenge Regeln, was in die Pakete darf und was nicht. Was Sie nicht einpacken dürfen, wird Sie überraschen.
Bei der DHL gelten strenge Vorschriften für den Versand bestimmter Gegenstände. Verbraucher wissen oft nicht, dass einige Dinge nicht verschickt werden dürfen. Verboten sind etwa Alkohol, Parfüm, Schmuck über 5000€, Antiquitäten, Gedenkmünzen, Trockeneis und Steuerbanderolen. Auch entwertete und gültige Zinsscheine fallen unter das Versandverbot. Beim internationalen Versand sind die Regeln noch strenger.
Es dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten, Alkohol über 70%, Batterien oder explosive Materialien wie Feuerwerkskörper verschickt werden. Elektronische Geräte mit Lithiumakkus sind ebenfalls verboten. Sprühdosen, Airbags, Lotterielose und Veranstaltungstickets dürfen ebenfalls nicht ins Ausland gesendet werden. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert hohe Bußgelder und dass sein Paket zerstört wird. Eine gründliche Information vor dem Versand verhindert Strafen und Ärger.
Dieser Newstext stellt eine Transkription des Videoinhalts dar. Das Video ist zuerst bei unserem Partner Glomex erschienen.
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