Achtung bei Fahrten in Nachbarland: Am Samstag führt es eine Maut ein!

Am 7. Dezember wird in den Niederlanden die erste mautpflichtige Autobahn des Landes eröffnet. Für eine Strecke von insgesamt 4,2 Kilometer müssen die Verkehrsteilnehmer dort in Zukunft bezahlen. Langes Warten an der Mautstation ist dafür jedoch nicht notwendig.

Nach sechs Jahren Bauzeit ist die A 24, die die A15 bei Rozenburg und die A20 bei Vlaardingen verbindet, fertiggestellt. Die neue Strecke soll die Erreichbarkeit in der Region Rotterdam verbessern und gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln. Da die Regierung der Niederlande für den Bau nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stellen konnte, werden die Bürger selbst zur Kasse gebeten. Zur Finanzierung der Straße führen die Niederlande daher ab dem 7. Dezember eine Maut ein. Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft erklärt auf seiner Website, wie die neue Maut funktioniert.

Autofahrer zahlen die Maut online oder per App

Die Entrichtung des Obolus in den Niederlanden kommt ganz ohne Mautstellen aus. Stattdessen kommt auf der Autobahn ein sogenanntes E-Toll-System zum Einsatz. Die Verkehrsteilnehmer müssen dabei nicht anhalten und warten, sondern können ganz ohne Warteschlangen weiterfahren. Dabei macht das System Aufnahmen des Kennzeichens und berechnet so die Maut.

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Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie die Gebühr bezahlen können. Entweder automatisch per App oder einzeln auf der Website über das Bezahlsystem iDEAL oder mit Kreditkarte. Die Zahlung ist maximal sieben Tage im Voraus und 72 Stunden nach der Fahrt möglich. Als Fahrer sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Maut rechtzeitig zu bezahlen. Eine entsprechende Benachrichtigung erhalten Sie nicht.

Bis Ende 2025 zahlen Autos und Transporter bis zu 3.500 Kilogramm sowie Motorräder und E-Autos bis 4.250 Kilogramm 1,51 Euro pro Fahrt. Lkws und andere Fahrzeuge über 3.500 Kilogramm sowie E-Autos über 4.250 Kilogramm zahlen 9,13 Euro. Ab 2026 wird die Maut dann jährlich angehoben. Wer die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt, erhält eine Zahlungserinnerung. Im ersten Jahr fallen dadurch keine zusätzlichen Kosten an. Ab dem 7. Dezember 2025 wird eine Mahngebühr von 8 Euro fällig. Bei Nichtzahlung der Mahngebühr kommt zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro hinzu.

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