ADAC: Wildcampen, parken, zelten - das sollten Camper unbedingt wissen

Egal ob mit dem Zelt, unter freiem Himmel oder mit Wohnmobil und Wohnwagen - fürs Campen gibt es strenge Regeln. Worauf Sie beim nächsten Urlaub achten sollten, weiß der ADAC.

Immer mehr Reisende entscheiden sich dafür, mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen zu verreisen. Angesichts oft überfüllter Campingplätze stellt sich jedoch die Frage, wo man übernachten darf. Der ADAC empfiehlt den Reisenden, sich vor Beginn des Urlaubs über die geltenden Regelungen entlang der Route und am Zielort zu informieren.

Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, außerhalb eines Campingplatzes zu parken, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Das bedeutet, dass man seinen Camper parken und sich ausruhen darf, wenn man zu müde ist, um weiterzufahren, bis man wieder fit ist. Dies gilt auch für das Übernachten im Auto.

Andere Länder, andere Regeln

Im europäischen Ausland gibt es unterschiedliche Regelungen für das Campen außerhalb von Campingplätzen.

In Dänemark ist es beispielsweise nicht erlaubt, mit Wohnmobilen an Stränden, in Wäldern und Parks, in Naturzentren und anderen geschützten Gebieten zu fahren oder zu parken, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.

In Italien ist das Campen außerhalb von Camping- und Stellplätzen generell verboten.

In Österreich ist das Campen oder Zelten im Wald ausdrücklich untersagt, es sei denn, man hat die Zustimmung des Waldeigentümers. Verstöße können mit Strafen von bis zu 14.500 Euro geahndet werden. Das Campen außerhalb des Waldes ist in Österreich nicht einheitlich geregelt, daher ist es ratsam, sich die Genehmigung der Behörden einzuholen.

In Schweden dürfen Autos, Wohnmobile und Wohnwagen nur auf gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Das "Jedermannsrecht" gilt vor allem für Zelturlauber.

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Parken, Campen, Abstellen: Das ist erlaubt

Nicht nur das Campen, sondern auch das bloße Parken ist in einigen Fällen durch spezielle Regeln geregelt. In Deutschland können Wohnmobile, Wohnwagen und Gespanne grundsätzlich in Innenstädten am Straßenrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden, solange die Straßenverkehrsordnung keine speziellen Einschränkungen vorsieht. Viele dieser Einschränkungen gelten nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Das Parken von angekuppelten Wohnanhängern ist erlaubt, es sei denn, ein Verkehrszeichen verbietet das Parken von Fahrzeugen mit Anhängern. Allerdings dürfen abgekoppelte Wohnwagenanhänger in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz abgestellt werden. Danach muss der Parkplatz zumindest kurzzeitig anderen Fahrzeugen zur Verfügung gestellt werden.

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Diese Regeln sollten Camper kennen

Es gibt einige spezielle Regeln, die Camper beachten müssen:

  • Beim Parken muss genügend Platz für Fahrzeuge mit der größtmöglichen Breite (2,55 Meter plus mindestens 0,5 Meter Sicherheitsabstand) zum Durchfahren bleiben.

  • Es müssen mindestens 3,5 Meter Abstand zu Grundstückszufahrten gehalten werden, um unangemessenes Rangieren zu vermeiden.

  • Camper, die ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen haben, müssen beachten, dass das Fahrzeug außerhalb des angegebenen Zeitraums grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.


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