Agrarpaket der Bundesregierung auch im Bundesrat angenommen
Der Bundesrat hat dem Agrarpaket der Bundesregierung zugestimmt, das Landwirte weiter entlasten soll. Eine Mehrheit der Vertreter der Bundesländer stimmte am Freitag für insgesamt drei Gesetze, mit denen die Bundesregierung auf die monatelangen Bauernproteste ab Ende vergangenen Jahres reagiert hatte.
Teil des Pakets ist die sogenannte steuerliche Gewinnglättung: Einkünfte können dann über drei Jahre hinweg im Durchschnitt besteuert werden, statt die Gewinne eines jeden einzelnen Jahres steuerlich anzusetzen. Wenn die Gewinne stark schwanken, kann sich so eine Steuerermäßigung ergeben. Insbesondere kleinere und mittlere land- und forstwirtschaftliche Betriebe seien von Gewinnschwankungen wegen der Folgen des Klimawandels betroffen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Änderungen gibt es auch bei den gesetzlichen Regelungen für den Lebensmitteleinzelhandel, welche die Stellung der Landwirte verbessern soll. Sie sollen etwa vor unlauteren Geschäftspraktiken wie langen Zahlungszielen geschützt werden. Das Gesetzespaket war Anfang Juli im Bundestag verabschiedet worden und kann nun in Kraft treten.
"Wir stärken mit den heute im Bundesrat beschlossenen Maßnahmen die Position der Landwirtinnen und Landwirte im Markt", erklärte Bundeslandwirtschaftminister Cem Özdemir (Grüne). Mit der steuerlichen Gewinnglättung "können die Betriebe besser planen, was gerade in den zuletzt von Wetterkapriolen gebeutelten Erntejahren wichtig ist".
Der Landwirtschaftsminister Sachsen-Anhalts, Sven Schulze (CDU), bemängelte im Bundesrat hingegen unter anderem, dass nicht alle Betriebe von den neuen Abschreibungsbedingungen profitierten - etwa Genossenschaften und Kapitalgesellschaften. "Es besteht dringender Nachholbedarf, wenn es darum geht, die Landwirtschaft tatsächlich zu entlasten", sagte Schulze.
hol/pe