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Akten im Hause Kohl? Bundesarchiv wartet auf Antwort

Ein Polizist steht bei Ludwigshafen am Haus des verstorbenen, ehemaligen Bundeskanzlers Kohl. Foto: Sascha Walther/Archiv
Ein Polizist steht bei Ludwigshafen am Haus des verstorbenen, ehemaligen Bundeskanzlers Kohl. Foto: Sascha Walther/Archiv

Hat Altkanzler Kohl in seinem Haus in Ludwigshafen amtliche Akten aufbewahrt? Das Bundesarchiv würde das gerne wissen. Es hätte Interesse daran. Doch noch wartet die Behörde auf Antwort.

Koblenz (dpa) - Zwei Monate nach dem Tod von Helmut Kohl hat das Bundesarchiv in Koblenz noch keine Erkenntnisse, ob im Haus des Altkanzlers in Ludwigshafen amtliche Unterlagen aufbewahrt werden. Auf einen Vorstoß vom 21. Juni habe die Witwe Maike Kohl-Richter bislang nicht reagiert, sagte Archivsprecher Tobias Herrmann der Deutschen Presse-Agentur.

Falls amtliche Dokumente dort wären, müssten sie dem Bundeskanzleramt zurückgegeben werden, betonte er. Für private Unterlagen gelte das nicht. «Damit kann jeder Erbe machen, was er möchte», sagte Herrmann. «Das ist bei Helmut Kohl nicht anders als bei Ihnen und bei mir.»

Helmut Kohl war am 16. Juni im Alter von 87 gestorben. Der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, hatte Kohls Witwe wenige Tage später in einem Brief die Unterstützung seiner Behörde bei der Regelung des schriftlichen Nachlasses angeboten. Dabei wies er darauf hin, dass «staatliches Schriftgut» aus der Zeit von Kohls Wirken über das Kanzleramt an das Bundesarchiv weiterzuleiten sei.

«Amtliche Unterlagen bleiben amtliche Unterlagen, auch wenn sie zwischendurch in private Hände gelangt sind», erklärte Herrmann. «Und die müssen an das Bundeskanzleramt zurückgegeben werden.» In der Vergangenheit hätten sich im Nachlass mehrerer Bundeskanzler dienstliche Papiere befunden, die dann teilweise an Archive der politischen Stiftungen abgegeben worden seien. «Dort gehören sie nicht hin», sagte der Sprecher. «Amtliche Unterlagen gehören in ihren amtlichen Kontext», in diesem Fall in den Bestand des Kanzleramts.

Das Bundesarchiv habe aber gegenüber Dritten keinen Anspruch auf die Herausgabe von Akten, die noch nicht zu Archivgut geworden sind. Das sei kürzlich von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden. «Grundsätzlich - unabhängig davon, ob es um Kohl oder Schmidt oder Willy Brandt oder wen auch immer geht - hat das Kanzleramt dafür Sorge zu tragen, dass die amtlichen Unterlagen auch in der Obhut des Kanzleramtes verbleiben und von dort dem Bundesarchiv angeboten werden.» Das dürfe nicht aus dem Auge verloren werden. «Das ist zu Recht im Moment in der Diskussion.» Es bestehe aber kein unmittelbarer Zeitdruck.

Ein Modell für den Fall Kohl könne die Zusammenarbeit der Beteiligten beim Umgang mit den Akten von Altkanzler Helmut Schmidt sein, sagte Herrmann. «Bei Helmut Schmidt ist es im Moment zum Beispiel so, dass das Bundeskanzleramt, die Helmut und Loki Schmidt Stiftung und das Bundesarchiv gemeinsam ein Interesse daran haben, den im Fall Schmidt relativ großen Teil von amtlichen Unterlagen im Helmut-Schmidt-Archiv zu sichten und in die richtigen Hände zu bringen», sagte Herrmann.

Der Sprecher betonte aber auch, man wisse nicht, ob sich im Hause Kohl noch dienstliche Papiere befänden. «Das können wir von hier aus nicht sagen und nicht lösen.» Hinsichtlich der privaten Unterlagen bleibe das Angebot bestehen, sich auch darum zu kümmern. «Es besteht aber kein Anlass zu einer drängelnden Nachfrage.»