Umgangsverbot droht: Dieses Produkt verschwindet vielleicht bald aus Geschäften

Lachgas ist aktuell noch frei verkäuflich, doch das könnte sich bald ändern. Was das für Kunden bedeutet.

Der Konsum von Lachgas als Partydroge könnte in Deutschland bald strenger reglementiert oder sogar verboten werden. Das Bundeskabinett billigte einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der ein Verkaufsverbot über Automaten und Spätverkaufsstellen vorsieht, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen könnten diesen Entwurf noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl an ein bestehendes Gesetz anhängen, um zusätzliche Einschränkungen für Lachgas und sogenannte K.O.-Tropfen durchzusetzen.

Partydroge soll eingedämmt werden

Karl Lauterbach
Karl Lauterbach

Lauterbach hob die Bedeutung des Jugendschutzes hervor und betonte, dass der Gesetzentwurf mit breiter Unterstützung im Parlament verabschiedet werden könne. "Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein", sagte er.

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Allerdings ist die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Ende der Ampel-Koalition auf eine breite Mehrheit im Bundestag angewiesen, um das Gesetz umzusetzen.

Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N2O), wird seit einigen Jahren zunehmend als Partydroge konsumiert. Häufig wird das Gas über Luftballons eingeatmet, um die euphorisierende Wirkung zu genießen.

Auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden, stehen im Fokus der geplanten Regulierung. Diese Stoffe werden heimlich in Getränke gemischt und führen bei den Opfern nach kurzer Zeit zu Schwindel oder Bewusstlosigkeit, was häufig für kriminelle Handlungen wie Sexualdelikte oder Raub ausgenutzt wird.

Lachgas wird immer mehr genutzt

Lachgas
Lachgas

Neben der Bundesregierung hatten sich auch die Fraktionen von CDU und Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus für strengere Maßnahmen ausgesprochen. Die Berliner Stadtreinigung berichtete im August, dass immer mehr Lachgaskartuschen im Müll landeten und in Müllverbrennungsanlagen explodierten und Schäden verursachten. Auch die Berliner Polizei meldete eine Zunahme von Lachgaskartuschen in Fahrzeugen und warnte vor einer steigenden Unfallgefahr.

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Der Entwurf sieht vor, dass Lachgas und die beiden K.O.-Tropfen-Substanzen in bestimmten Mengen unter ein gesetzliches "Umgangsverbot" für psychoaktive Stoffe fallen. Zudem sollen Minderjährige vom Erwerb, Besitz und Konsum dieser Substanzen ausgeschlossen werden. Der Verkauf über Automaten und der Versandhandel an Privatpersonen sollen generell verboten werden.

Lachgas
Lachgas

Gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Anwendungen sowie die Verwendung von Lachgas in Arzneimitteln bleiben hingegen erlaubt. Auch in Verpackungen, die kein Missbrauchsrisiko bergen, wie bei Sprühsahne, soll Lachgas weiterhin verwendet werden dürfen.


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