„In akuten Krisenzeiten Potenzial von 30 Prozent“

Die AfD könnte als drittstärkste Kraft in den Bundestag einziehen - mit einem starken rechten Flügel. Extremismusforscher Quent warnt vor den Folgen. Doch der Verfassungsschutz hat die Partei bereits im Blick.

Der Rechtsextremismus-Forschers Matthias Quent vom Jenaer Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft blickt mit Sorge auf den zu erwarteten Einzug der AfD in den Bundestag. „Die größte Gefahr geht davon aus, dass sich rassistische Gewalttäter bis in den Rechtsterrorismus durch das legitimiert sehen, was aus den Reihen der AfD im deutschen Bundestag gesagt wird“, sagte Quent dem Handelsblatt. „Das hat man bereits bei der mutmaßlichen Terrorzelle in Mecklenburg-Vorpommern gesehen, bei der Zelle in der Bundeswehr und bei dem Münchner Mehrfachmörder David S., der sich unter anderen auf die AfD berief.“ Umso wichtiger sei es daher, „dass die nächste Koalition keinen Zweifel am Kampf gegen Rassismus, Hass und Rechtsextremismus aufkommen lässt und die entsprechenden Programme und Projekte stärkt“.

Die Warnung Quents kommt nicht ohne Grund. Denn die AfD steht schon lange im Verdacht, ihre Fühler bis in jenen Bereich des rechten Spektrums auszustrecken, an dessen Verfassungstreue gezweifelt wird. Diese Befürchtungen wurden durch den Kölner Parteitag im April verschärft. Damals scheiterte Parteichefin Frauke Petry mit einem Antrag, der die Partei auf einen vergleichsweise gemäßigten Kurs festlegen sollte.

Nicht in Köln anwesend war der Rechtsausleger und Chef des Thüringer Landesverbandes, Björn Höcke. Dieser hat bundesweit mit abwertenden Äußerungen über das Berliner Holocaust-Mahnmal, unscharfen Abgrenzungen zur NPD und dem Hochstilisieren der Zuwanderung zu einer Gefahr für das deutsche Volk Schlagzeilen gemacht. Petrys Niederlage in Köln war ein Sieg der Anhänger Höckes. Höcke bewirbt sich nicht um ein Bundestagsmandat. Im neuen Bundestag werden aller Voraussicht nach seine Unterstützer einen erheblichen Teil der AfD-Fraktion stellen.

Aus diesem Grund hat auch der deutsche Verfassungsschutz ein Auge auf die Partei wegen etwaiger verfassungsfeindlicher Tendenzen. Der Verfassungsschutz verfolge, „ob sich Rechtsextremisten dieser Partei bemächtigen“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere der Internet-Plattform t-online.de. Allerdings könnte man eine Partei nicht vom Verfassungsschutz beobachten lassen, nur weil sie einem politisch nicht gefalle. „Im Ganzen ist die Partei AfD nicht extremistisch, so dass der Verfassungsschutz sie als ganze Partei auch nicht beobachten kann“, sagte er.

Momentan nehme man alle extremistischen Äußerungen aus der AfD wahr und bewerte sie, sagte der Minister. Die Partei gebärdet sich nach seinen Worten öffentlich wie der „Wolf im Schafpelz“. In sozialen Netzwerken benutze sie zum Teil eine extremistische Sprache und bringe sich über Provokationen gerne in eine Opferrolle.

Das sorgt auch für Besorgnis beim Zentralrat der Juden in Deutschland. Die AfD sei eine Partei, die gegen Minderheiten Stimmung macht, sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Sonntagausgabe). Im Moment seien das vorwiegend Muslime. „Ich bin aber überzeugt: Wenn das Thema Muslime nicht mehr interessant sein sollte und es wäre zudem politisch wie gesellschaftlich opportun, dann könnte es sehr wohl andere Minderheiten treffen. Dazu zähle ich auch Juden.“

Schuster erklärte, es bedrücke ihn, dass Umfrageinstitute einen Einzug der AfD in den Bundestag mit mehr als zehn Prozent für möglich halten. „Ich hätte mir vor vier, fünf Jahren nicht vorstellen können, dass einer rechtspopulistischen Partei in Deutschland ein zweistelliges Ergebnis vorausgesagt wird.“

Eine Insa-Umfrage sieht die AfD als drittstärkste Kraft im Bundestag. Während die Union demnach um zwei Punkte auf 34 Prozent absackte, die SPD um einen Punkt auf 21 Prozent nachgab, gewann die AfD zwei Punkte auf 13 Prozent und die Grünen einen Punkt auf acht Prozent. Linke (elf Prozent) und FDP (neun Prozent) blieben unverändert.


„Etablierten Parteien waren zu selbstsicher beim Umgang mit der AfD“

Quent gibt den etablierten Parteien eine Mitschuld am Aufstieg der AfD. „Viele Berufspolitiker der etablierten Parteien haben es sich lange im Umgang mit Rassismus und Rechtspopulismus leichtgemacht, waren zu selbstsicher und haben gehofft, die AfD würde sich wie andere rechte Parteien zuvor selbst zerlegen oder an Zuspruch einbüßen, wenn die Maske erstmal fällt“, sagte er. „Dabei haben sie dieser rechten Protestbewegung den Weg geebnet, zum Beispiel als der damalige SPD-Chef Gabriel bei Pegida war und sie dadurch aufgewertet hat, anstatt die Gegenkräfte in der Zivilgesellschaft zu stärken.“ Das sei falsch gewesen, „weil seine späteren Warnungen dann unglaubwürdig waren“.

Den großen Zuspruch der AfD im Osten führt Quent darauf zurück, dass sich viele Ostdeutsche immer noch als Bürger zweiter Klasse fühlen. „Diese Unzufriedenheit ist umlenkbar auf jene, die sozial noch niedriger zu stehen scheinen: Ausländer und Flüchtlinge, die als kulturelle Bedrohung und ökonomische Konkurrenz um Arbeitsplätze und um die Fürsorge des Staates wahrgenommen werden.“ Hinzu komme, auch bei anderen AfD-Sympathisanten, eine „diffuse, häufig moralisch aufgeladene Unzufriedenheit mit allgemeinen gesellschaftspolitischen Entwicklungen, die anhand von Beispielen wie der Euro- oder der Flüchtlingskrise fassbar werden“. Das komplizierte daran sei zu unterscheiden, „welche Verunsicherungen auf demokratiefernen Anspruchsdenken und welche aus existenziellen Fragen resultieren“.

Nach Quents Einschätzung verfügt die AfD über ein erhebliches Wählerpotenzial. „Im schlimmsten Fall akuter Krisenzeiten – also etwa im Falle einer wirtschaftlichen Rezession oder eines großen Terroranschlages – schätze ich das Potenzial bundesweit auf bis zu 30 Prozent“, sagte er. „Dieses Potenzial wird sie am Sonntag aber nicht annährend erreichen können, trotzdem fürchte ich, dass die AfD drittstärkste Kraft wird.“ Damit werde sie aber nicht in der Lage sein, den Parlamentsbetrieb „ernsthaft zu boykottieren“. Aus der Ausschussarbeit in den Landtagen wisse man, dass sie sich dort weitgehend fernhalte. „Entweder sie arbeiten konstruktiv mit und entzaubern damit ihr Underdog-Image oder sie missbrauchen den Bundestag als Bühne für Fundamentalopposition“, sagte Quent. Beides werde den professionellen Politbetrieb nicht lahmlegen. „Das ist der Vorteil von relativ eingefahrenen politischen Strukturen.“

KONTEXT

Nach welchen Kriterien der Verfassungsschutz seine Ziele auswählt

Beobachten oder nicht beobachten, das ist die Frage

Sollte die rechtspopulistische AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Darüber wird nach Antisemitismusvorwürfen gegen den baden-württembergischen AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon erneut gestritten, Verfassungsschutzämter haben einem Pressebericht zufolge ohnehin AfD-Vertreter im Blick. Ab wann der Verfassungsschutz aktiv wird.

Welchen Auftrag hat der Verfassungsschutz?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Verfassungsschutzämter der Länder haben den Auftrag, Parteien und Gruppierungen zu beobachten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Staates in Frage stellen oder gegen die Idee der "Völkerverständigung" gerichtete Ziele verfolgen. So steht es im Verfassungsschutzgesetz. Dazu sammeln sie Informationen und werten sie aus.

Was ist die freiheitlich demokratische Grundordnung?

Der Begriff umfasst die zentralen Konstruktionsprinzipien, ohne die Demokratie und Rechtsstaat gar nicht erst existieren würden. Als unverhandelbare "Spielregeln" sind sie daher der politischen Auseinandersetzung entzogen und dürfen nicht geändert werden.

Dazu gehört der Grundsatz, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, das seine Vertreter in freier Wahl bestimmt. Er beinhaltet auch, dass sich das Parlament als Gesetzgeber nicht über die Verfassung hinwegsetzen darf. Ebenso dazu gehören das Recht, im Parlament eine Opposition zu bilden, die Unabhängigkeit der Gericht sowie die Menschenrechte.

Wie geht der Verfassungsschutz vor?

Der Verfassungsschutz entscheidet anhand gesetzlich definierter Kriterien, ob er eine Partei beobachtet. Ihm kann nicht befohlen werden, dies zu tun, er ist also unabhängig gegenüber Weisungen aus der Politik. Auf der anderen Seite darf er nicht willkürlich aktiv werden. Liegen Verdachtsmomente vor, ist er gesetzlich zum Handeln verpflichtet.

Seine Tätigkeit beschreibt der Verfassungsschutz als die eines "Frühwarnsystems". Er meldet seine Lageeinschätzungen an das Innenministerium und strafrechtlich relevante Erkenntnisse an die Polizei, die in eigener Regie über die Konsequenzen entscheiden.

Was bedeutet Beobachtung genau?

Der Begriff Beobachtung ist mehrdeutig und führt in der öffentlichen Diskussion daher gelegentlich zu Missverständnissen. Zuerst leitet der Verfassungsschutz beim Aufkommen bestimmter Verdachtsmomente eine Art Prüfverfahren ein. Dabei analysiert er öffentlich zugängliche Äußerungen von Funktionären oder Dokumente, um herauszufinden, ob eine bestimmte Vereinigung die Kriterien für die eigentliche Beobachtung erfüllt.

Falls ja, wird eine Partei oder Vereinigung zum offiziellen "Beobachtungsobjekt", wie es im Fachjargon des Inlandsgeheimdienstes heißt. Erst wenn diese Stufe erreicht ist, dürfen auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz kommen. Dazu gehören heimliche Observationen sowie das Anwerben von verdeckten Informanten, den V-Leuten.

Gibt es da nicht Grauzonen?

Die Einstufung als "Beobachtungsobjekt" ist tatsächlich oft schwierig, nicht selten klagen Betroffene vor Gericht gegen die Einstufung. Das gilt schon für die Definition des Begriffs "Bestrebung", der Grundlage für eine Beobachtung ist. Eine entsprechende Geisteshaltung reicht nicht aus, es muss laut Verfassungsschutzgesetz zugleich eine "ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweise" vorhanden sein. Nicht notwendig ist aber, dass die Beobachteten die Demokratie schon aktiv bekämpfen oder illegale Taten planen.

Außerdem muss der Verfassungsschutz abwägen, ob die demokratiefeindlichen Bestrebungen gewissermaßen repräsentativ für eine Organisation als Ganzes stehen oder lediglich Splittermeinungen darstellen. In solchen Fällen besteht allerdings immer auch die Möglichkeit, Teilgruppen zu überwachen. Auch Einzelpersonen dürfen beobachtet werden.

Wer wird schon vom Verfassungsschutz beobachtet?

Das Spektrum der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen ist bereits sehr groß. Es reicht von den Dschihadistenorganisationen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) über die rechtsextreme NPD bis hin zur Deutschen Kommunistischen Partei (DKP).

Besonders kontrovers wird immer wieder die Beobachtung bestimmter Gruppierungen wie der Kommunistischen Plattform innerhalb der Linkspartei diskutiert. Auch bekannte Linken-Politiker wie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow wurden beobachtet. Er aber klagte 2013 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Überwachung.

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Fragen und Antworten zur Bundestagswahl

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Bundestagswahl dürfen alle deutschen Staatsbürger/innen abstimmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Drei Gruppen können ausgeschlossen werden. Nicht wählen dürfen Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden oder eine politische Straftat begangen haben (§ 13 des Bundeswahlgesetzes). Beispiele für eine solche Straftat sind etwa Wahlfälschung oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

Wie wählen Deutsche, die im Ausland wohnen?

Wer im Ausland wohnt, ist auch wahlberechtigt. Es ist aber notwendig, sich frühzeitig um die Wahlunterlagen zu kümmern. Im Ausland wohnende Deutsche sind zwar wahlberechtigt, aber nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist das Einwohnermelderegister die Grundlage - und daher können nur Personen berücksichtigt werden, die gemeldet sind. Ungemeldete deutsche Staatsbürger müssen ihre Teilnahme an der Wahl vor jedem Urnengang aufs Neue beantragen.

Zu zweit in die Wahlkabine?

Das Wahlgeheimnis ist in Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes festgeschrieben. Es garantiert, dass die individuelle Wahlentscheidung nicht beobachtet oder rekonstruiert werden kann. "Für das Verhalten im Wahllokal bedeutet dies, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhalten darf", erläutert André Picker, Rechtsanwalt für Staats- und Verfassungsrecht. Ausnahmen gelten für Wähler, die nur mit fremder Hilfe von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. In diesem Fall ist eine zweite Person gestattet - "jedoch nur, wenn sich ihre Hilfeleistung auf die Erfüllung des Wählerwunsches beschränkt." Das Mitnehmen von kleinen Kindern - auch um zu zeigen, wie man wählt - dürfte unproblematisch sein.

Selfies in der Wahlkabine?

Smartphones werden grundsätzlich nicht beschlagnahmt, bevor der Wähler die Kabine betritt. Die erst kürzlich geänderte Bundeswahlordnung schreibt aber vor: "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat." Damit darf der Wähler nach einem Foto in der Kabine daran gehindert werden, seinen Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Wird der Wahlberechtigte beim Fotografieren ertappt, ist es allerdings möglich, danach seine Stimme auf einem neuen Wahlzettel abzugeben.

Wählerstimme verschenken oder verkaufen?

Darf ein Wahlberechtigter seinen Stimmzettel - etwa bei Ebay - zu Geld machen? Nein - das Wahlrecht ist unveräußerlich und nicht übertragbar. Verfassungsrechtler André Picker: "Ein Stimmenverkauf ist unzulässig. Verkäufer und Käufer würden sich sogar wegen Wählerbestechung gemäß § 108b des Strafgesetzbuches strafbar machen."

Um 18.01 Uhr am Wahllokal: Zu spät für die Stimmabgabe?

Im Vergleich zu anderen Ländern schließen die Wahllokale in Deutschland verhältnismäßig früh. Dennoch können Spätaufsteher hierzulande nicht auf Kulanz hoffen: "Nach Ablauf der Wahlzeit sind nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die sich bereits im Wahlraum befinden", so André Picker. Wer zu spät kommt, muss leider auf die Stimmabgabe verzichten.