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Alle EU-Bürger bekommen Recht auf Bankkonto

Alle EU-Bürger können künftig ein Basis-Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben. Foto: Salome Kegler/Archiv

Alle Bürger in der EU können künftig ein Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben.

Mit dem Konto können sie grundlegende Funktionen nutzen, etwa Geld überweisen oder Bargeld am Automaten abheben. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für das Gesetz, das ab 2016 gelten soll.

Die EU-Regierungen müssen noch zustimmen, doch dies gilt als Formalie. Damit bekämen auch deutsche Kunden erstmals einen Rechtsanspruch auf ein «Girokonto für Jedermann». Bisher gab es dazu nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Banken.

In Deutschland sind nach Schätzungen etwa 670 000 Bürger ohne Konto, also knapp ein Prozent der Verbraucher. EU-weit können 25 bis 30 Millionen Bürger über 15 Jahren nach Kommissions-Angaben bisher kein Konto eröffnen, obwohl sie es möchten. Gründe dafür sind etwa, dass sie obdachlos sind oder finanzielle Schwierigkeiten haben.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: «Dieses neue Recht ermöglicht es allen Bürgern, am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Gesellschaft teilzunehmen». Mit dem Bankkonto «können die Bürger ohne Komplikationen ihr Gehalt überwiesen bekommen oder ihre Stromrechnung bezahlen».

Ob der Inhaber sein Konto grundsätzlich oder nur um einen bestimmten Betrag überziehen kann, können die EU-Staaten selbst festlegen. Das Girokonto muss nicht kostenlos sein, soll aber höchstens «vernünftige Gebühren» haben.

Das neue Gesetz soll zudem die Rechte aller Bankkunden stärken. So sollen Verbraucher leichter die Konditionen von Girokonten vergleichen und die Bank wechseln können - auch über Grenzen hinweg.