Werbung

Amtlich: Jenny Elvers wurde von ihrem Verlobten geschlagen

Steffen von der Beeck ist vor Gericht gescheitert

Der Rechtsstreit zwischen der "Bild"-Zeitung und Steffen von der Beeck (46), dem Verlobten von Jenny Elvers (44), ist entschieden. Der Unternehmer hatte versucht, einen Bericht über eine angebliche Handgreiflichkeit gegenüber Elvers zu unterbinden - und scheiterte. Das Gericht sah es dem Blatt zufolge als erwiesen an, dass die Attacke tatsächlich stattgefunden hatte.

Es passierte im Liebes-Urlaub

Das war geschehen: Im Sommer 2014 soll Jenny Elvers selbst bei der "Bild" angerufen und über eine Prügel-Attacke ihres, damals noch, Lebensgefährten Steffen von der Beeck während eines gemeinsamen Griechenland-Urlaubs des Paares berichtet haben. Als Beleg soll sie sogar drei Fotos geschickt haben, die das Ausmaß ihrer Verletzungen zeigen sollen.

Die "Bild" veröffentlichte daraufhin einen entsprechenden Beitrag, der von der Attacke berichtete. Doch nach Erscheinen des Artikels am 02. August 2014 habe Elvers plötzlich Gegenteiliges behauptet. Die Attacke habe es nie gegeben. Auch Steffen von der Beeck bestritt die Geschehnisse und reichte Klage gegen die Zeitung ein - die Berichterstattung solle unterlassen werden. Pikant: Einen Tag vor dem Erscheinen hatte Elvers ein Bild ihres geschwollenen Ohres auf Facebook gepostet und schrieb, sie habe die Verletzung beim Baden davon getragen.

Klage gescheitert

Nun habe das Landgericht Köln entschieden, dass "kein Unterlassungsanspruch, kein Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung" bestehe. Weiter heißt es im Urteil der "Bild" zufolge unter dem Aktenzeichen 28 O 554/14: "Die Beklagte hat zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass der Kläger (Steffen von der Beeck) die Zeugin Elvers während des gemeinsamen Urlaubs auf Kreta schlug und hierdurch die unstreitigen Verletzungen im Gesicht hervorrief."

Ebenso interessant ist diese Passage: "Wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird!"

Weiter heißt es bei der "Bild"-Zeitung, Elvers und von der Beeck haben sich nach dem Vorfall verlobt. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig.

Foto(s): Piotr Zajac / Shutterstock.com