Amtsgericht München - Familie verpasst vorverlegten Rückflug aus Antalya, Gericht weist Ersatzforderung ab

Eine Familie schaut aus dem Fenster eines Flughafen-Terminals (Symbolbild).<span class="copyright">Getty Images/YakobchukOlena</span>
Eine Familie schaut aus dem Fenster eines Flughafen-Terminals (Symbolbild).Getty Images/YakobchukOlena

Ein Familienvater verklagte seinen Reiseveranstalter wegen eines verpassten Rückflugs. Das Amtsgericht München wies die Klage weitgehend ab.

Ein Familienvater hat seinen Reiseveranstalter verklagt, weil dieser einen Flug offenbar so kurzfristig verschoben hatte, sodass dieser nach Ansicht des Klägers nicht zu erreichen war. Die Familie verlangte daraufhin eine Entschädigung für den zusätzlich gebuchten Flug. Das Amtsgericht München gab nun bekannt, dass es die Klage des Vaters weitestgehend zurückweist.

Familie verpasste Shuttle-Service zum Flughafen

Der Kläger hatte für seine Familie eine Pauschalreise nach Antalya gebucht. Ursprünglich war der Rückflug für den 5. Oktober 2022 um 23:20 Uhr geplant, wurde jedoch auf 19:50 Uhr vorverlegt. Der Kläger wurde per E-Mail am Vorabend informiert, erfuhr von der Änderung jedoch erst beim Check-out aus dem Hotel. Er bemühte sich, die Reiseunterlagen aus einem anderen Hotel, in dem die Familie seines Bruder untergebracht war, zu besorgen.

Nachdem er die benötigten Unterlagen besorgt und Lebensmittel für seine Kinder gekauft hatte, kehrte der Familien um etwa 17:15 Uhr ins Hotel zurück. Der Shuttle, der die Familie zum Flughafen bringen sollte, war bereits abgefahren. Ein Taxi brachte die Familie um 19 Uhr zum Flughafen, zu diesem Zeitpunkt war das Boarding jedoch bereits abgeschlossen. Der Kläger musste Ersatzflugtickets für 600 Euro kaufen.

Gericht kritisiert Schilderungen des Klägers als unzureichend

Das Amtsgericht München wies die Klage weitgehend ab und sprach dem Kläger lediglich eine Minderung von 83,20 Euro für die verkürzte Reise sowie Anwaltskosten von 90,96 Euro zu. Es kritisierte die Schilderung des Klägers als unschlüssig und nicht ausreichend konkret.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Kläger die Reisedokumente nicht anderweitig besorgen konnte. Es sei außerdem zumutbar gewesen, alles Notwendige bis zur Abfahrt des Shuttles um 16:35 Uhr zu organisieren: „So ist die Schilderung des gesamten Zeitraums von (ca.) 12 Uhr bis 15 Uhr, also dem letztlichen Zusammentreffen mit der ,restlichen Familie' geprägt von Unklarheiten und Andeutungen, nicht aber von der gradlinigen Darstellung eines Versuchs, die Reisepapiere zu erlangen“, heißt es in dem Urteil des Gerichtes.

Zug verspätet, Flug verpasst: Urlauber ziehen vor Gericht

Erst vor wenigen Jahren kam das Münchner Amtsgericht zu einem ähnlichen Urteil, als ein Vater mit seinem Sohn wegen eines verspäteten Zuges ihren Urlaubsflug verpassten. Die beiden hatten für fast 2000 Euro eine achttägige Pauschalreise nach Dubai gebucht. In dem Paket war ein „Rail and Fly“-Ticket der Deutschen Bahn enthalten. Es galt für eine Zugfahrt zum bzw. vom Flughafen Düsseldorf. Der Zug sollte mehr als zwei Stunden vor Abflug am Flughafen ankommen.

Aufgrund einer massiven Verspätung blieben den beiden Urlaubern allerdings nur noch knapp 35 Minuten bis zum Abflug. Als sie die Schalterhalle erreichten, war der Check-in bereits geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für Übernachtung, Ersatzflug und Preisminderung wegen eines verlorenen Urlaubstages wollten sich die Männer vom Münchner Reiseveranstalter zurückholen. Sie verklagten die Firma auf Erstattung von 2074 Euro.

Das Münchner Amtsgericht wies die Klage zurück und erklärte, die Urlauber hätten die folgenschwere Verspätung nicht dem Reisebüro melden müssen, sondern direkt dem Reiseveranstalter. Damit hätte der Veranstalter eine „Frist zur Abhilfe“ erhalten und von sich aus „einen Ersatzflug zur Verfügung stellen können“.