Angeberei oder illegales Autorennen?

Manche Autofahrer frischen ihre Kenntnisse zum Kreisverkehr besser auf. (Symbolbild)
Manche Autofahrer frischen ihre Kenntnisse zum Kreisverkehr besser auf. (Symbolbild)

Illegale Autorennen gelten als Straftat. Doch reicht bereits ein ausbrechendes Heck bei der Fahrt durch einen Kreisverkehr dafür aus? Darüber musste ein Gericht entscheiden.

Zweibrücken (dpa/tmn) - Wer ein Rennen auf öffentlichen Straßen fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch das Driften durch einen Kreisverkehr müssen Gerichte nicht unbedingt als Rennen werten. Das zeigt ein Urteil (Az.: 1 OLG 2 Ss 34/20) des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall ging es um einen Mann, der innerorts mit seinem Auto mit hohem Tempo auf einen Kreisverkehr zugefahren war. In dessen Mitte standen Personen, darunter auch Polizeibeamte. Der Fahrer sah das. Bei der Einfahrt in den Kreisel ließ er den Motor aufheulen und bretterte mit ausbrechendem Heck hindurch.

Illegales Autorennen als Vorwurf

Es folgte eine Anzeige wegen illegalen Autorennens. Der Mann bekam eine Geldstrafe, der Führerschein wurde entzogen. Dagegen ging er in Revision. Seiner Ansicht nach ist er kein Autorennen gefahren, sondern hat nur vor den Polizeibeamten angeben wollen.

Das Oberlandesgericht als Revisionsinstanz konnte kein illegales Autorennen erkennen und sprach den Mann frei. Ein einzelner Fahrer kann demnach zwar durchaus illegales Autorennen fahren - auch ohne Kontrahenten. Doch sei das hier nicht der Fall gewesen.

Kein Höchsttempo durch Driften

Das Gericht sah keine Indizien dafür, dass der Fahrer sein Auto nicht hätte beherrschen können. Zudem sei es dem Mann nicht darum gegangen, höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dagegen sprächen das Durchdrehen der Reifen und das Driften.