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Angeklagt: Amerikanischer Polizist stellt falschen Strafzettel über 790 Dollar aus

Ein US-amerikanischer Polizist hat einen gefälschten Strafzettel ausgestellt. Wegen Urkundenfälschung steht er deshalb seit dieser Woche vor Gericht, außerdem wurde er vom Dienst suspendiert.

Bad Cop: Weil ein 35-jähriger Polizist einen falschen Strafzettel ausgestellt hat, steht er jetzt vor Gericht. Foto: Symbolbild / gettyimages / ftwitty
Bad Cop: Weil ein 35-jähriger Polizist einen falschen Strafzettel ausgestellt hat, steht er jetzt vor Gericht. Foto: Symbolbild / gettyimages / ftwitty

Ein Polizeibeamter aus der US-amerikanischen Stadt Boston wurde am Dienstag wegen Urkundenfälschung, Einschüchterung von Zeugen und Behinderung laufender Ermittlungen angeklagt. Laut entsprechenden Unterlagen des Landgerichts von Massachusetts, wo der Fall verhandelt wird und die der „New York Post“ vorliegen, hat der 35-jährige einen gefälschten Strafzettel in Höhe von 790 Dollar, umgerechnet rund 700 Euro, ausgestellt.

Unstimmigkeiten auf dem Strafzettel

Als Grund schrieb der angeklagte Polizist auf dem gefälschten Strafzettel, dass er von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschnitten und dabei beinahe in eine Leitplanke gedrängt worden war. Das Ganze passierte am ersten März vergangenen Jahres, der Angeklagte befand sich gerade auf dem Heimweg nach einer Schicht plus Überstunden.

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Rund eine Woche später erhielt der drängelnde Verkehrsteilnehmer dann einen gefälschten Strafzettel, samt Logo der Polizei von Boston auf dem Umschlag. Doch bei genauerem Lesen fielen der Person, weder das Geschlecht noch sonstige identifizierende Details wurden vom Gericht veröffentlicht, Unstimmigkeiten auf. Beispielsweise war die ausstellende Behörde des Strafzettels mit „Staat“ angegeben und nicht, wie es auf dem Logo des Umschlags stand, die Polizeibehörde in Boston.

Außerdem lag dem Strafzettel eine handschriftliche Notiz bei. Darauf stand: „Ich habe gesehen, wie Sie ständig die Spur gewechselt und dabei versucht haben, meinen Pick-Up von der Straße zu drängen. Nur um irgendwie auf die linke Spur zu kommen. Ich habe außerdem gemessen, dass Sie statt der erlaubten 60 Meilen pro Stunde (100 Kilometer pro Stunde) über 90 Meilen pro Stunde (145 Kilometer pro Stunde) gefahren sind. Ich habe ein sechs-Minuten-Video davon, dass Sie sich wie ein Arschloch im Straßenverkehr verhalten. Ich habe auch ein Foto von Ihnen geschossen.“

Die Bundespolizei nimmt die Ermittlung auf

Dann folgte noch eine Drohung: „Versuchen Sie ruhig, gegen diesen Strafzettel vorzugehen. Aber ich warne Sie! Das hier passiert, wenn man beinahe das Fahrzeug eines Polizisten von der Straße drängt. Ich hoffe, das war es wert. Wir sehen uns vor Gericht.“

Laut der zuständigen Staatsanwaltschaft ignorierte die Person die Drohung und legte Berufung gegen den Strafzettel ein. Das zog eine offizielle Untersuchung des Vorgangs durch die Bundespolizei nach sich. Bostoner Verkehrspolizisten, die zum Zeitpunkt des Vorfalls für den entsprechenden Straßenabschnitt verantwortlich gewesen waren, konnten aber nicht den Urheber des Strafzettels benennen. Die Unterschrift darauf war unleserlich.

Alles nur ein harmloser Scherz?

Später stellte sich heraus, dass der Strafzettel aus einem personalisierten Bogen stammte, der dem Angeklagten gehörte. Der bestritt erst sämtliche Vorwürfe. Ein Durchbruch in den Ermittlungen folgte im August, als die Ermittler das Privatfahrzeug des Angeklagten mit Zeugenaussagen verglichen. Es handelte sich nicht nur um das gleiche Modell in der gleiche Farbe. Das Fahrzeug des Angeklagten wies außerdem einen gleichen Schaden an der Front auf. Zudem zeigten Bewegungsdaten des Smartphones des Angeklagten, dass er am passenden Tag und zur passenden Uhrzeit über die passende Straße gefahren war.

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Weitere Aussagen legten außerdem nahe, dass die Version des Hergangs, wie sie der angeklagte Polizist in seinem Drohschreiben wiedergegeben hatte, nicht der Wahrheit entsprachen. Vielmehr hatte er vermutlich selbst im Zuge einer sehr aggressiven Fahrweise den anderen Verkehrsteilnehmer beinahe von der Straße gedrängt.

Der angeklagte Polizist ist mittlerweile vom Dienst suspendiert. Er erhält kein Gehalt mehr, solange der Prozess andauert. Am Dienstag plädierte er vor Gericht auf „nicht schuldig“. Zwar konnte er sich mittlerweile an wieder an alles erinnern und gab auch zu, den Strafzettel verschickt zu haben. Doch er zeigte sich weiter uneinsichtig. Es habe sich dabei nur um eine Warnung gehandelt und die ganze Aktion sei zudem ein Scherz, den er sich gemeinsam mit einem Kollegen erlaubt habe.

Der Angeklagte wurde mittlerweile wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Der nächste Gerichtstermin findet am 28. Januar statt.

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