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Angelo Kelly wegen Kinderarbeit schuldig gesprochen

Weil er seinen vierjährigen Sohn mit auf die Bühne nahm, wurde Angelo Kelly wegen Kinderarbeit zu einer Geldbuße von 3.000 Euro verurteilt. (Bild: 2016 Getty Images/Sascha Steinbach)
Weil er seinen vierjährigen Sohn mit auf die Bühne nahm, wurde Angelo Kelly wegen Kinderarbeit zu einer Geldbuße von 3.000 Euro verurteilt. (Bild: 2016 Getty Images/Sascha Steinbach)

Dieser Auftritt kommt Angelo Kelly teuer zu stehen: Weil er 2019 seinen damals vierjährigen Sohn auf die Bühne bat, ist der Sänger zu einer Geldbuße wegen Kinderarbeit verurteilt worden.

Böse Überraschung für Angelo Kelly: Wie "Bild" berichtet, ist der Sänger vom Amtsgericht Hassfurt zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden - wegen Kinderarbeit. Hintergrund des Urteils ist ein Konzert des Musikers im Rahmen der "Irish Summer Tour" am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof. Damals holte Kelly seinen zu dem Zeitpunkt vierjährigen Sohn William auf die Bühne. Der Junge sang unter anderem den Song "What A Wonderful World".

Kinderarbeit? Angelo Kelly wehrt sich gegen Vorwürfe

Das Gericht sah mit dem Auftritt des Kelly-Nachwuchses den Tatbestand der Kinderarbeit erfüllt. "Er ist schuldig, als Arbeitgeber verbotenerweise ein Kind beschäftigt zu haben", begründete Richter Sebastian Jäpel die Entscheidung und berief sich auf das Jugendarbeitsschutzgesetz. Weiterhin erklärte er: "Das Kind des Betroffenen stand für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat mitgespielt, mitgesungen und ein eigenes Lied interpretiert."

Es habe ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Vierjährigen und seines Vaters bestanden, das nicht der Ausübung eines Hobbys entspreche, hieß es in der Begründung weiter - Musikerfamilie hin oder her. Zudem habe der Sänger einen Hinweis auf die Rechtslage vom Bayerischen Familienministerium vor dem Konzert offenbar keine Bedeutung zugemessen.

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Immerhin ein kleiner Wermutstropfen blieb für Angelo Kelly, der bei der Urteilsverkündung am Freitag nicht zugegen war: Die zunächst angesetzte Geldstrafe von 5.000 Euro wurde vom Richter auf 3.000 Euro reduziert.

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