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Anschlag auf BVB: Angeklagter bleibt in U-Haft

Der Anschlag auf Borussia Dortmund fand im April vor dem Duell mit AS Monaco statt

Der im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund angeklagte Mann bleibt in U-Haft.

"Mit Beschluss vom 9. November 2017 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten über sechs Monate hinaus in dem Strafverfahren wegen des auf den BVB-Mannschaftsbus verübten Sprengstoffattentats angeordnet", teilte das zuständige Gericht am Freitag mit.

Der Angeklagte, der sich wegen versuchten Mordes, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der vollendeten gefährlichen Körperverletzung verantworten muss, befindet sich seit dem 21. April in Untersuchungshaft. Die Fortdauer der U-Haft wurde beschlossen, da bei dem Angeklagten Fluchtgefahr bestehe.

Er soll am 11. April ein Sprengstoffattentat auf den mit 26 Personen besetzten BVB-Mannschaftsbus verübt und dabei den Spieler Marc Bartra und einen den Bus begleitenden Polizeibeamten verletzt sowie am Bus, an anderen Fahrzeugen und an einem naheliegenden Gebäude Sachschaden verursacht haben.

Nach der Anklageerhebung Ende August hat die 39. Große Strafkammer des Landgerichts Dortmund - als Schwurgericht - durch Beschluss das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, die ab dem 21. Dezember terminiert ist.