Bei antisemitischen Straftaten - Länder diskutieren Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler
Seit dem 7. Oktober 2023, dem Überfall der Hamas auf Israel, macht sich auch in Deutschland verstärkt Juden-Hass breit. Die Länder diskutieren nun Konsequenzen. Auch die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ist für einige Innenminister eine Option.
Die Innen- und Integrationsminister der Länder sind sich uneinig darüber, ob die deutsche Staatsbürgerschaft Doppelstaatlern nach antisemitischen Straftaten entzogen werden können soll.
Eine FOCUS-Abfrage unter den entsprechenden Ministerien der 16 Bundesländer zeigte: Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz stehen einer entsprechenden Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts offen gegenüber. Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen und Berlin zeigen sich kritisch. Die restlichen Bundesländer äußerten sich bis Redaktionsschluss nicht.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist erst Ende Juni dieses Jahres in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil der Reform ist, dass Ausländer sich zum Schutz jüdischen Lebens bekennen müssen.
„Deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren“
Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) geht das allerdings nicht weit genug. „Aus unserer Sicht müssen jedenfalls Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit, die wegen einer sonstigen schweren staatsgefährdenden Straftat rechtskräftig verurteilt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren“, sagte der CSU-Politiker dem FOCUS. Zu einer solchen Straftat könne auch „eine antisemitisch motivierte schwere Gewalttat zählen“.
Das Bundesland hatte dazu bereits im Januar 2024 eine Bundesratsinitiative eingebracht. Allerdings werde der entsprechende Antrag von den „rot-grün regierten Ländern“ vertagt, kritisierte Herrmann.
Niedersachsens Innenministerium sieht den Vorstoß hingegen skeptisch: Die Aberkennung der Staatsangehörigkeit sei „nicht das richtige Instrument im Kampf gegen Antisemitismus“, heißt es.