Apfelsaftparagraf: Darum muss ihn jeder Wirt in Deutschland kennen
Es ist ein Gesetz, an das sich jedes Restaurant in Deutschland halten muss: Der umgangssprachliche Apfelsaftparagraf schützt die Gäste.
Ein wichtiger Teil der Einnahmen für Gastronomiebetriebe sind neben dem Essen vor allem die Getränke – egal ob das Bier, Wein, Limonaden oder einfach nur Wasser ist. Einer Sache sind sich dabei die wenigsten Gäste wirklich bewusst, obwohl sie für alle Besucher wichtig ist.
Gemeint ist der sogenannte Apfelsaft-Paragraf, der für alle Gaststätten in Deutschland verpflichtend ist. Welche wichtige Funktion diese Vorschrift erfüllt, erklären wir hier.
Wie der Apfelsaft-Paragraf Gaststättenbesucher schützt
Der Apfelsaft-Paragraf ist Teil des deutschen Gaststättengesetzes (GastG) und existiert schon seit Ende 2001 in dieser Form. Paragraf 6 besagt hier im Wortlaut:
"Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen."
Diese Vorschrift dient der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch. Wäre etwa ein Bier das günstigste Getränk auf der Karte, würden sich deutlich mehr Gäste dafür entscheiden statt für ein alkoholfreies Getränk, obwohl sie vielleicht gar keine Lust auf Alkohol haben. Vor allem Jugendliche sollen so geschützt werden.
Doch damit nicht genug: Weil die Regelung sonst umgangen werden könnte, gibt es noch weitere Bestimmungen.
Woher rührt der Name Apfelsaftparagraf?
Nun könnten findige Wirte die Regelung des Apfelsaft-Gesetzes einfach umgehen, indem sie zum Beispiel als günstigstes Getränk auf der Karte einen Ingwer-Sellerie-Saft anbieten – doch auch da schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor, denn dies wird als Umgehung der Vorschrift betrachtet.
Die Gaststätten sind deshalb verpflichtet, ein "attraktives, dem üblichen Nachfrageverhalten angepasstes Getränk" anzubieten. So gelten Milch, warmer Tee oder Kaffee tatsächlich nicht dazu. Apfelsaft hingegen ist ein sehr übliches Getränk, woher auch der umgangssprachliche Name rührt.
Auch dürfen Restaurants keine unattraktiven Mengen anbieten. Gibt es die Cola nur als 1-Liter-Flasche an, dann wäre diese zwar möglicherweise genauso teuer wie das günstigste alkoholische Getränk, doch die wenigsten Gäste wollen so eine große Menge davon auf einmal bestellen.
Auch spannend
Apfelsaft-Paragraf: Regelung im Ausland
Auch in unseren Nachbarländern gibt es ähnliche Regelungen, wenngleich nicht unter demselben Namen. In der Schweiz unterliegt das den jeweiligen Kantonen. Zürich schreibt zum Beispiel "eine Auswahl an alkoholfreien Getränken" vor, die nicht teurer sein dürfen als das billigste alkoholische Getränk.
In Österreich wiederum wurde nach Einführung solch einer Vorschrift beobachtet, dass Gaststätten die Preise für Mineralwasser angehoben hatten, um die Regeln auszureizen. Darum wurden diese angepasst und es müssen zwei alkoholfreie Getränke auf der Karte zu finden sein, die günstiger sind.
Experten Meinung
Schon mal drauf geachtet?
Der Apfelsaftparagraf ist eine sehr wichtige Regelung, die subtil dazu motiviert, weniger häufig Alkohol zu trinken. Denn für viele Gäste spielt der Preis im Restaurant eine wichtige Rolle bei der Bestellung – doch auch über 20 Jahre nach Inkrafttreten halten sich nicht immer alle Wirte daran. Vielleicht achten Sie beim nächsten Besuch einmal darauf und vergleichen die Preise.
Dieser Artikel kann Partnerlinks enthalten, von denen Yahoo und/oder der Herausgeber möglicherweise eine Provision erhält, wenn Sie über diese Links ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben.