Arbeitsrecht im Blick: Welche verbreitete Gewohnheit eigentlich eine Straftat ist

Das Smartphone ist unser ständiger Begleiter. Auch am Arbeitsplatz ist es immer dabei. Bevor Sie das private Handy dort das nächste Mal aufladen, sollten Sie aber diese gesetzliche Regelung beachten.

Mit den steigenden Energiekosten wird auch das Bewusstsein größer, wie viel Strom und Energie wir eigentlich verbrauchen. Um zu sparen, überlegen es sich viele Verbraucher und Verbraucherinnen zweimal, welche elektronischen Geräte wirklich benötigt werden. Auch Arbeitgeber werfen vertieft einen Blick auf ihre Stromkosten. So kann es passieren, dass Sie eine Abmahnung erhalten, wenn Sie Ihr privates Smartphone an Ihrem Arbeitsplatz zum Aufladen einfach an die Steckdose stecken. Aber ist Ihr Chef damit wirklich im Recht?

"Stromklau": Smartphone aufladen am Arbeitsplatz ist eine Straftat

Handy laden
Handy laden

Wenn Sie in der Arbeit ungefragt Ihr privates Smartphone laden, begehen Sie nach § 248c StGB eine Straftat. Genauer gesagt begehen Sie dabei Stromdiebstahl, wie es in der Umgangssprache heißt.

Sie berauben Ihren Arbeitgeber also um elektrische Energie, was zu einer Freiheits- oder Geldstrafe führen kann. Auch wenn derart harte Urteile eher selten vorkommen, kann das illegale Aufladen zu einer Abmahnung oder, kommt es öfter vor, zu einer Kündigung führen.

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Dann ist das Aufladen erlaubt

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Arbeitgeber das Aufladen privater Geräte erlaubt, sollten Sie lieber einmal nachfragen. Auch wenn diese Themen nicht offen kommuniziert werden, heißt es nicht automatisch, dass der "Stromklau" erlaubt ist. Dennoch liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber. Ist er einverstanden, gilt auch der oben genannte Paragraf nicht und Sie dürfen das Handy für private Zwecke aufladen.

Haben Sie ein Diensthandy oder nutzen Ihr Smartphone für berufliche Zwecke, ist die Benutzung der Steckdose auch erlaubt.

Tipp: Damit Ihr Handyakku den ganzen Tag durchhält, können Sie sich ganz einfach eine Powerbank in den Rucksack oder die Arbeitstasche stecken.

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