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Arbeitsrecht: Für die Kirchen gibt es deutliche Grenzen als Arbeitgeber

Der EuGH hat Kirchen Privilegien bei der Stellenvergabe abgesprochen. Sie dürfen beispielsweise nicht überall nur Christen einstellen.

Berlin.  Kita, Klinik, Altenheim – zahlreiche solcher Einrichtungen gehören in Deutschland zur evangelischen Diakonie oder katholischen Caritas. Sie haben Hunderttausende Stellen zu vergeben. Bislang ist für Bewerber die Kirchenmitgliedschaft oft ein Vorteil und manchmal ein Muss. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Fall aus Deutschland könnte die rechtliche Basis verändern und beispielsweise Muslimen oder Atheisten den Rücken stärken. (C-414/16)

Demnach dürfen kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stellenausschreibung von den Bewerbern einfordern, dass sie Religionsgemeinschaft angehören. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Diakonie hatte im aktuellen Fall Kirchenzugehörigkeit gefordert

Vorausgegangen war ein Streit über eine Stellenausschreibung des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung. Bei der befristeten Referentenstelle ging es um die Erstellung eines Berichts zur UN-Antirassismuskonvention. Für die Stelle hatte der Arbeitgeber die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche gefordert. Bewerber sollten diese auch in ihrem Lebenslauf ausweisen.

Eine konfessionslose Bewerberin wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Da sie annahm, sie habe die Stelle wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht bekommen, verklagte sie die evangelische Institution und forderte knapp 10.000 Euro Entschädigung.

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