ARD und ZDF erwägen eine Klage gegen die AfD

Die öffentlich-rechtlichen Sender erwägen die AfD wegen der unerlaubten Verwendung von Sendematerial zu belangen. (Bild: AP Photo/Jens Meyer)
Die öffentlich-rechtlichen Sender erwägen die AfD wegen der unerlaubten Verwendung von Sendematerial zu belangen. (Bild: AP Photo/Jens Meyer)

Regelmäßig verwenden Politiker der AfD Material von ZDF und ARD in den sozialen Medien für ihre Zwecke. Die Sender prüfen nun rechtliche Schritte.

Interview-Szenen mit Alexander Gauland oder Alice Weidel oder Szenen aus der Talkshow von Dunja Hayali – in insgesamt 48 Beiträgen, die Politiker der AfD im Netz geteilt haben, kommt Bild- und Videomaterial von ARD und ZDF vor und das ohne die Genehmigung der Urheber eingeholt zu haben. Die beiden Sender prüfen nun rechtliche Schritte gegen die Partei. Denn wie ein Sprecher der beiden Rundfunkanstalten gegenüber „T-Online“ bekanntgab, geben diese „grundsätzlich kein Material an Interessengruppen, Verbände oder Parteien ab, sofern damit ein Veröffentlichungsinteresse verbunden ist“.

ARD und ZDF sind nicht die einzigen Sender, deren Material regelmäßig auf den Profilseiten von AfD-Politikern geteilt wird. Auch von Privatsendern wie Sat.1, n-tv und dem österreichischen Sender ServusTV sollen regelmäßig Sendungsinhalte verwendet worden sein. Ein „eindeutiger Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe aus dem Urheberrecht“, so der Experte für Urheberrecht Thomas Hoeren, via „T-Online“.

AfD will Abschaffung der Öffentlich-Rechtlichen

Die Vorgehensweise der AfD ist insofern besonders pikant, weil die Parteipolitiker als scharfe Kritiker des öffentlichen Rundfunks gelten. Stattdessen werben sie für einen reformierten, abgespeckten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur beschränkt und Gebühren nur für tatsächliche Zuschauer vorsieht, nicht aber für alle TV-Konsumenten. Der Vorschlag, der im April 2018 präsentiert wurde, läuft auf „eine Art Bezahlfernsehen, wie man es zum Beispiel vom Sender Sky kennt“, hinaus – so resümierte es damals Stefan Maas vom „Deutschlandfunk“.

Ein solcher Rundfunk sollte nach Ansicht der AfD neu gegründet werden und weniger Einfluss für Vertreter politischer Parteien vorsehen. Für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF wünscht sich die Rechtsaußen-Fraktion eine Auflösung in Form einer Privatisierung. Frauke Petry hatte in der Vergangenheit gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen den Vorwurf der „Hofberichterstattung” für die Regierung geäußert. In einem Fragenkatalog, der auf Twitter für viele ironische Fragen sorgte, stellte die Bundestagsfraktion der AfD zudem 230 Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Es ist nicht das erste Mal, dass Medien wegen unerlaubter Verwendung ihres Materials gegen die AfD vorgehen. Der RBB, der zur ARD-Familie gehört, hatte aufgrund eines verfälschten Videos ebenfalls Schritte gegen die AfD unternommen.