Arger wegen AirBnB und Co.: Berliner Hotels fordern stärkere Ferienwohnungs-Kontrollen

Die Immoblienpreise in Berlin steigen - aber nicht mehr so schnell wie zuvor (Archiv)

Berlin.  Berliner, die ihre Wohnungen über Internetplattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats an Touristen oder Geschäftsreisende vermieten, sind eine ernst zu nehmende Konkurrenz für Hotels geworden. "Wir von der Dehoga haben grundsätzlich nichts dagegen, wenn man seine Räumlichkeiten im gesetzlichen Rahmen anderen Menschen zur Verfügung stellt", sagte Christian Andresen, neuer Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) der Berliner Morgenpost. Allerdings sei der Wettbewerb oft nicht fair.

"Es müssen gleiche Bedingungen herrschen. Wir Hoteliers müssen viele Regelungen einhalten, Übernachtungssteuer zahlen", sagte Andresen, der jetzt zum neuen Präsidenten des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbandes der Gastgeber gewählt wurde. Privatleute führten Übernachtungs- und auch die Einkommensteuer auf die erzielten Gewinne durch die Vermietung im Zweifel aber nicht ab. "Das ärgert uns, denn hier kann nicht mit zweierlei Maß gemessen werden", so der 52-Jährige, der das "The Mandala Hotel" am Potsdamer Platz leitet.

Zum 1. Mai 2018 ist in Berlin das überarbeitete Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Kraft getreten. Damit hat der Senat es den Berlinern wieder erleichtert, ihre selbst bewohnte Wohnung an Reisende zu vermieten. Dabei sieht das neue Gesetz für die Hauptwohnung keine Tagesbegrenzung vor. Die Vermietung einer Zweitwohnung ist für insgesamt 90 Tage im Jahr möglich. Die Vermietung eines Zimmers der eigenen Hauptwohnung ist erlaubt, wenn maximal 49 Prozent der Wohnfläche vergeben we...

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