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Auschwitz-Prozess wird mit Angeklagten-Vernehmung fortgesetzt

Der Angeklagte Oskar Gröning sitzt im Gerichtsaal in Lüneburg. Die Anklage wirft ihm Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Auschwitz vor - in mindestens 300 000 Fällen. Foto: Ronny Hartmann

Der Prozess gegen den früheren SS-Aufseher im Konzentrationslager Auschwitz wird heute vor dem Landgericht Lüneburg mit der Vernehmung des angeklagten Oskar Gröning fortgesetzt.

Der 93-Jährige hatte zu Prozessbeginn am Dienstag ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine moralische Mitschuld an den Massenmorden eingeräumt. Die Anklage wirft Oskar Gröning Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen vor.

Er gestand, im KZ geholfen zu haben, Geld aus dem Gepäck der Häftlinge wegzuschaffen, um es an die SS weiterzuleiten. So habe er dem NS-Regime wirtschaftliche Vorteile verschafft und das systematische Töten der Nazis unterstützt, heißt es in der Anklage.

Die Nebenklage, die Holocaust-Überlebende vertritt, hatte am Dienstag gefordert, Gröning möglicherweise als Mittäter an den Morden zu verfolgen. Der gelernte Bankangestellte, der später auch «Buchhalter von Auschwitz» genannt wurde, habe nicht nur Geld eingezogen, sondern sei öfter als zugegeben an der Rampe bei der Selektion der eintreffenden Juden dabei gewesen.

Homepage Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau

Webseite Internationales Auschwitz Komitee

§ 211 Strafgesetzbuch: Mord

§ 27 Strafgesetzbuch: Beihilfe

"Der Spiegel"-Gespräch mit Gröning 2005