Ausländerwahlrecht: Wer darf mit abstimmen?

Am 24. September ist Bundestagswahl – aber viele Ausländer dürfen nicht abstimmen. (Bild: ddp Images)
Am 24. September ist Bundestagswahl – aber viele Ausländer dürfen nicht abstimmen. (Bild: ddp Images)

Am 24. September wird der deutsche Bundestag gewählt. Millionen Einwohner der Bundesrepublik dürfen ihre Stimme jedoch nicht abgeben – Grund ist das in Deutschland sehr begrenzte Ausländerwahlrecht. Was es für wen verbietet und erlaubt, erfahren Sie hier.

Die Bevölkerung in Deutschland wächst: 82,8 Millionen Menschen lebten laut Statistischem Bundesamt 2016 in der Bundesrepublik – ein Rekordwert. Die Zahl der Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl am 24. September ist im Vergleich zu 2013 dennoch gesunken. Hauptgrund dafür ist die Zuwanderungswelle der vergangenen zwei Jahre.

In Deutschland haben Ausländer, also Menschen ohne deutschen Pass, auf Landes- und Bundesebene kein Wahlrecht. Einzelne Ausnahmen gibt es für Kommunalwahlen – dazu später mehr. Nachdem Schleswig-Holstein dieses Verbot 1989 für die Kommunen etwas lockern wollte, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine solche Sonderregelung gegen das Grundgesetz verstoße. „Das Wahlrecht, mit dem das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus“, heißt es seitens des Bundesinnenministeriums.

Als Kanzlerin der Flüchtlingskrise ist Angela Merkel bei vielen Flüchtlingen beliebt. Wählen dürfen diese jedoch nur in den allerwenigsten Fällen – wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. (Bild: Getty Images)
Als Kanzlerin der Flüchtlingskrise ist Angela Merkel bei vielen Flüchtlingen beliebt. Wählen dürfen diese jedoch nur in den allerwenigsten Fällen – wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. (Bild: Getty Images)

Angesichts der stetig steigenden Zahl von Ausländern in Deutschland führt diese Gesetzgebung jedoch zu einem Demokratiedefizit: Aktuell sind 61,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Die mehr als 10 Millionen ausländischen Staatsbürger, die in der Bundesrepublik leben, bleiben von diesem Recht ausgeschlossen – so viele wie nie zuvor seit der Einrichtung des Ausländerzentralregisters. Auf Seiten der Menschen ohne deutschen Pass, die somit fast ein Achtel der deutschen Bevölkerung ausmachen, führt das zu Frustration: Sie sind von den Wahlen und der Politik betroffen, können diese jedoch nicht mitbestimmen.

Im geltenden Ausländerwahlrecht gibt es zwei Ausnahmen: Seit 1992 dürfen ausländische Einwohner aus anderen EU-Staaten auf Kommunalebene an Wahlen teilnehmen. Ein in Deutschland lebender und gemeldeter Franzose kann demnach etwa den Bürgermeister seines Wohnorts wählen. EU-Bürger machen mit gut 4,3 Millionen Registrierungen weniger als die Hälfte der in Deutschland lebenden Ausländer aus.

Außerdem können Menschen mit Migrationshintergrund uneingeschränkt das Wahlrecht in Anspruch nehmen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Dies bedeutet neben langwierigen Einbürgerungsverfahren jedoch meist die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit, zu der nicht alle bereit sind. Nur Ausländer aus EU-Staaten, aus der Schweiz, anerkannte Flüchtlinge und in Deutschland geborene Kinder von dauerhaft hier lebenden Migranten haben einen Anspruch auf die doppelte Staatsbürgerschaft.

Die Landesregierung von Hannelore Kraft wollte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten stärker in die kommunalen Wahlprozesse einbinden. (Bild: AP Photo)
Die Landesregierung von Hannelore Kraft wollte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten stärker in die kommunalen Wahlprozesse einbinden. (Bild: AP Photo)

Aktuell ist das Wahlrecht in Deutschland also untrennbar an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Pläne, das zu ändern, gibt es derzeit nicht. Im März 2017 brachte die nordrhein-westfälische Landesregierung den Vorschlag ein, das kommunale Wahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten mit ständigem, dauerhaften Wohnsitz in Deutschland zu öffnen. Vor allem CDU-Generalsekretär Peter Tauber warnte davor, dass man damit den Anhängern von Recep Tayyip Erdoğan und Wladimir Putin Tür und Tor in die Kommunalparlamente öffne. Der Vorschlag wurde nach einer intensiven Debatte abgelehnt. Für eine derartige Veränderung des Grundgesetzes bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit.

Die meisten Staaten der Welt koppeln das uneingeschränkte Wahlrecht wie Deutschland an die inländische Staatsangehörigkeit. In der kompletten Europäischen Union dürfen alle EU-Bürger an den Kommunalwahlen ihres Hauptwohnsitzes teilnehmen. Einige Länder wie Belgien, Schweden und Ungarn erlauben auch Nicht-EU-Bürgern unter Berücksichtigung verschiedener Beschränkungen die Wahlteilnahme auf Kommunalebene. Erst 2015 stimmten die luxemburgischen Staatsbürger in einem Referendum gegen ein Ausländerwahlrecht auf nationaler Ebene. Die Bevölkerung des Großherzogtums bestand 2016 zu 47,7 Prozent aus Ausländern.

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