Auto über der Linie parken: Wann Ihnen ein Bußgeld droht - und wann nicht

Wer sein Auto über der Linie parkt, muss nicht mit Bußgeldern rechnen - oder? Was Sie wissen sollten, fassen wir hier zusammen.

Kleine Parklücke, großes Auto – und schon ist die Parklinie mit dem Reifen überschritten. Vor allem in Innenstädten ein oft gesehenes Bild, zumal Autos tendenziell immer größer und wuchtiger werden.

Die gute Nachricht für Autofahrer: In den meisten Fällen riskiert man dadurch kein Bußgeld. Das entschied bereits das Oberlandesgericht Oldenburg 1994, wie "t-online" schreibt. Die Entscheidung der Richter: Die Markierung verbietet nicht automatisch, dass auch außerhalb dieser Parkfläche geparkt werden darf.

Später bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart diese Auffassung. Die Linien wären keine Hinweise für Parkverbote auf der übrigen Fläche. Allerdings hätten die Markierungen durchaus Sinn. Sie sollen sicherstellen, dass Raum effizient genutzt und Fahrzeuge korrekt geparkt werden.

In Ausnahmen riskieren Fahrer wirklich ein Bußgeld

Ein Behindertenparkplatz wird ausgewiesen.
Ein Behindertenparkplatz wird ausgewiesen.

Wichtig zu wissen: Das Parken außerhalb oder über die Linie hinweg darf nicht zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen. In Einzelfällen allerdings drohen auch Bußgelder.

Das sei dann der Fall, wenn ein Zusatzzeichen (weißes P auf blauem Grund) montiert sei. Dann sind die Parklinien verpflichtend, andernfalls müssen Autofahrer notfalls blechen.

Wer also kein Knöllchen unter den Scheibenwischern haben will, sollte sich in diesem Fall zwingend daran halten, und bei den übrigen Parkflächen so parken, dass der Verkehr nicht aufgehalten wird.

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