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Autofahren in der Coronakrise: Was ist erlaubt, was verboten?

In der Coronakrise ist auch die Nutzung eines Autos erheblich eingeschränkt. Wir beantworten alle Fragen rund das Thema Autofahren in Zeiten von Corona.

Woman in protective mask driving a car on road. Safe traveling.
Was dürfen Autofahrer in der Coronakrise und was nicht? (Symbolbild: Getty Images)

Die Coronakrise hat massive Auswirkungen auf so ziemlich jeden Aspekt unseres Lebens. Viele Menschen haben entsprechend viele Fragen. Einige kreisen rund ums Auto wie zum Beispiel: Darf man in der Krise das Auto waschen? Wie verhält es sich mit dem Reifenwechsel? Und was ist, wenn der Werkstatt-Termin für die Hauptuntersuchung mitten in die Zeit des Ausnahmezustandes fällt? Wir beantworten nachfolgend diese und andere Fragen rund um das Thema Corona und Auto.

Regierung: Noch keine Lockerung der Ausgangsbeschränkungen

Sind Werkstattbesuche in der Coronakrise erlaubt?

Auch in der Coronakrise fahren Menschen Auto. Und wo gefahren wird, da gibt es bekanntlich Verschleiß, Pannen und leider auch Unfälle. Daher die berechtigte Frage: Darf man in der Coronakrise eigentlich eine Werkstatt besuchen? Die Antwort auf die Frage hängt vom jeweiligen Bundesland ab, wie der Verkehrsclub ADAC berichtet. In Ländern, in denen ein Kontaktverbot gilt, dürfen Kfz-Werkstätte Leistungen wie Reifenwechsel und sogar Schönheitsreparaturen wie Ausbesserungen von Lackschäden erbringen. In Bundesländern mit Ausgangsbeschränkungen, wie sie etwa in Bayern gelten, muss ein triftiger Grund für einen Werkstattbesuch vorliegen. Dazu gehört eine sicherheitsrelevante Reparatur.

Hand from Tüv agent sticking New TÜV seal on car sign. the vehicle has passed the test.Tuev badge is stuck on passenger car sign, Tüv Beamter klebt neue TÜV Plakette auf PKW Kennzeichen
Auch in der Coronakrise müssen Autofahrer Hauptuntersuchungen an ihren Fahrzeugen durchführen lassen. (Bild: Getty Images)

Muss das Auto zum TÜV?

Ja, eine Hauptuntersuchung (HU) müssen Fahrer auch in der Coronakrise durchführen lassen. In der aktuellen Ausnahmesituation lassen die Behörden jedoch mehr Kulanz walten. In Normalzeiten gilt, dass man die HU in dem Monat durchführen lassen sollte, der in der Zulassungsbescheinigung und auf der Plakette angeben ist. Verwarnungsgelder greifen allerdings erst, wenn man die Frist um mehr als zwei Monate überzieht. In der Coronakrise ist diese Frist auf vier Monate verlängert worden.

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Darf mein Auto in die Waschanlage?

Was die Nutzung von Waschanlagen anbelangt, gibt es keine einheitlichen Regelungen. In Bundesländern mit Ausgangssperren sind diese strenger als in jenen mit Kontaktverbot. Aber selbst in Ländern wie Bayern, wo mit die strengsten Maßnahmen im Kampf gegen Corona greifen, gilt es, "im jeweiligen Einzelfall zu differenzieren", wie der Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte. Demnach dürfen Waschanlagen zwar geöffnet haben. Um diese zu nutzen, muss allerdings ein triftiger Grund vorliegen. Der liegt etwa vor, wenn der Fahrer aus beruflichen Gründen auf ein sauberes Auto angewiesen ist. Die Nutzung einer Waschanlage aus kosmetischen Gründen ist untersagt.

Learning to drive a car. Driving school. Driver education.
Führerscheinprüfungen finden in der Coronakrise nicht statt. (Symbolbild: Getty Images)

Dürfen Führerscheinprüfungen stattfinden?

In der Coronakrise müssen auch Fahrschulen ihren Betrieb einstellen. Damit dürfen vorerst keine Führerscheinprüfungen stattfinden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, wie der ADAC berichtet. Personen, die eine Fahrerlaubnis zwecks Sicherstellung der öffentlichen Ordnung benötigen, dürfen eine Führerscheinprüfung ablegen. Dazu gehören unter anderem Feuerwehrleute, Polizisten und Mitarbeiter des Roten Kreuzes.

Darf ich beim Autofahren einen Mundschutz tragen?

Der § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass jeder Führer eines Kraftfahrzeugs "sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken darf, dass er nicht mehr erkennbar ist". Das Gesetz gilt selbst in Zeiten von Corona. Denn: Weil der Fahrer dabei kaum zu erkennen ist, darf er beim Fahren weder eine Atemschutzmaske noch einen Mundschutz tragen.

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