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Was Autofahrer bei Reisen ins Ausland beachten sollten

Nicht vergessen: In vielen Ländern wird für die Benutzung von Autobahnen eine Maut fällig. Foto: Andrea Warnecke
Nicht vergessen: In vielen Ländern wird für die Benutzung von Autobahnen eine Maut fällig. Foto: Andrea Warnecke

Wer einmal im Ausland geblitzt worden ist, weiß, dass der deutsche Bußgeldkatalog noch vergleichsweise mild ist. Doch nicht nur mit dem Tempo sollten Autofahrer im Ausland aufpassen. Es gibt noch mehr zu beachten.

Köln (dpa/tmn) - Deutschland hat neun direkte Nachbarländer. Entsprechend schnell können Autofahrer bei einem Trip das Ausland erreichen. Die offenen Grenzen in Europa dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit einem Grenzübertritt auch andere Verkehrsregeln gelten.

«Tempoverstöße können bei unseren europäischen Nachbarn richtig teuer werden», sagt Annabel Brückmann vom Automobil-Club Verkehr (ACV) und nennt Beispiele: Wer in Dänemark, Frankreich oder Italien 20 km/h zu schnell fährt, bezahlt mindestens 135 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland liegt das Bußgeld bei 35 Euro. Besondere Vorsicht sei vor allem in Italien ratsam: Dort seien Bußgelder nachts zwischen 22.00 und 7.00 Uhr um ein Drittel höher als tagsüber, so Brückmann.

Bei Alkohol am Steuer verstehen die meisten Länder keinen Spaß. Wer alkoholisiert fährt, riskiert in Frankreich eine Gefängnisstrafe und in Italien die Enteignung des eigenen Fahrzeugs, warnt der ACV. Auch liegen die Promillegrenzen in einigen Ländern unter der in Deutschland geltenden von 0,5. In Polen und Schweden etwa liegt sie bei 0,2, in Tschechien und Ungarn sogar bei 0,0 Promille.

«Es ist ratsam, sich vor Fahrtantritt gut zu informieren», sagt Anja Smetanin vom Auto Club Euro (ACE). Denn einerseits gebe es bei den Verkehrsregeln viele regionale Besonderheiten, zudem würden gerade in Metropolregionen derzeit immer mehr Umweltzonen eingeführt. «Vielerorts sind auch Mautvignetten erforderlich.»

Beim Führerschein müssen sich Auto- und Motorradfahrer keine Gedanken machen. «Die europaweit als einheitliche Plastikkarte gestalteten Führerscheine werden unter den EU-Ländern auch gegenseitig anerkannt», sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Da sie seit 2013 befristet sind, müsse man aber auf ihre Gültigkeit achten. Mit den alten grauen und rosa Führerscheinen hingegen komme es in der Praxis immer mal wieder zu Akzeptanzproblemen, gleichwohl auch diese nach einer Entscheidung der EU-Kommission von Deutschlands Nachbarn anerkannt werden müssen.

Wer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte unbedingt von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. «Unbedachte Äußerungen sind ein großes Problem. Häufig werden die Aussagen falsch protokolliert und sind dann schwer aus der Welt zu schaffen», sagt Goldkamp. «Im Ausland mit einer anderen Rechtsordnung und fremden Sprache verschärfen sich diese Risiken.» Wer dringend Hilfe benötigt, kann sich unter +49 3018170 rund um die Uhr an das Auswärtige Amt wenden oder bei einem deutschen Konsulat um Unterstützung bitten.

Daneben sollten Auto- und Motorradfahrer immer die Internationale Versicherungskarte (grüne Versicherungskarte) dabei haben. «Das erleichtert die Abwicklung vor Ort, denn darauf sind alle wichtigen Daten zum Fahrzeug und zur Versicherung vermerkt», sagt Smetanin. Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nach den Musterbedingungen in ganz Europa. Allerdings gebe es keine EU-weiten Vorschriften für den Versicherungsschutz von freiwilligen Autozusatzversicherungen im Ausland. Daher sei es empfehlenswert, sich hierzu beim Versicherer vorab zu erkundigen.

Speziell bei Reisen nach Großbritannien stellt sich die Frage, ob es nicht besser ist, sich einen Wagen vor Ort zu mieten. «Der Linksverkehr erfordert in jedem Fall ein hohes Maß an Konzentration», sagt Brückmann. «Wer mit dem eigenen Wagen fährt, sollte zum Beispiel bedenken, dass bei einem Überholmanöver die Straße nicht sehr gut einsehbar ist.» Zudem hätten viele Autofahrer bei dieser Konstellation das Gefühl, auf der «falschen» Seite zu fahren. Ein Mietwagen sei daher sicherlich eine gute Entscheidung. Da sich hierbei dann aber auch die Schaltung links befindet, sei es empfehlenswert, einen Automatikwagen zu wählen, damit sich der Fahrer voll auf den Straßenverkehr konzentrieren könne.

Wer mit dem Elektroauto ins Ausland will, sollte die Tour besonders gut planen. «Viele Regionen, insbesondere im Süden Europas, sind noch echte Ladewüsten», sagt Smetanin. «In anderen Ländern hingegen, wie Norwegen beispielsweise, ist die Ladeinfrastruktur sogar erheblich besser ausgebaut als in Deutschland.» Problematisch sei allerdings, dass Autofahrer bei vielen ausländischen Anbietern eigene Ladekarten und Nutzerkonten benötigen. «Das heißt, hier muss man sich schon Wochen vorher kümmern, um die entsprechende Ladekarte rechtzeitig zu erhalten.» Einfacher geht es in jedem Fall über die Ladekarten von Autoclubs. Und auch Tesla-Fahrer sind hier im Vorteil, denn der E-Auto-Anbieter verfügt über ein europaweites Schnellladenetz.

Ob zum Aufladen der Batterie oder der Stopp an der Autobahnraststätte: Wer unterwegs eine Pause einlegt, sollte besonders wachsam sein. «Vor allem während der Urlaubszeit sind auf Raststätten vermehrt Trickbetrüger unterwegs», warnt Brückmann. Wer sich vom Fahrzeug entfernt, sollte immer den Zündschlüssel mitnehmen.

Besonders beliebt sind Raststätten und Autobahnparkplätze aufgrund ihrer Lage. «Die einfachen Fluchtwege machen es Dieben leicht, zudem herrscht viel Betrieb an diesen Plätzen», sagt Smetanin. Für das Übernachten sollten beispielsweise Reisende mit einem Wohnmobil daher am besten nur ausgewiesene Stellplätze ansteuern.

Wer im Ausland einen Strafzettel erhält, sollte diesen nicht voreilig in die Ecke schmeißen, denn er kann auch hierzulande vollstreckt werden. «Grundlage ist ein EU-weites Abkommen, lediglich Griechenland bildet da eine Ausnahme», sagt Brückmann. Entscheidend sei die Höhe des Bußgelds. In der Regel ab 70 Euro würden Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt - in Österreich ist das schon ab 25 Euro der Fall. Aber auch ein ansonsten geringeres Bußgeld könne durch Verwaltungskosten sehr schnell die Grenze übersteigen.