Automaten geknackt: 15.000 Euro in Parkhäusern erbeutet – Bewährungsstrafe

Neun Parkhäuser raubten die zwei Täter in einem Jahr aus.

Die beiden Täter kamen weit nach Mitternacht und schlugen in den frühen Morgenstunden blitzschnell zu: Mit Spezialwerkzeug knackten sie in Kölner Parkhäusern die Parkscheinautomaten. Neun Parkhäuser in Köln und Umgebung raubten sie auf diese Weise innerhalb eines Jahres aus. Und erbeuteten dabei laut ihrer Verteidigung „nur Peanuts“. Aus jedem Automat holten sie zwischen 2000 und 3000 Euro Bargeld. Der Anwalt, der bundesweit auch andere Täter mit ähnlichen Delikten vertritt, hat erfahren, dass in den Parkautomaten pro Woche bis zu 15000 Euro enthalten sind. Die Kölner Täter verzichteten bei ihrer sekundenschnellen Vorgehensweise auf die Geldkassetten mit dem Kleingeld, weil diese zusätzlich gesichert sind. Sie hatten sich ausschließlich auf den Behälter mit Geldscheinen spezialisiert. Laut Anklage erbeuteten sie in den neun Fällen – darunter gleich zweimal das Parkhaus des Maritim-Hotels – mehr als 15000 Euro. Der Schaden, den sie an den Automaten anrichteten, war noch höher. Bis zu 5000 Euro kostete laut Ermittlungsakten die Reparatur. Während einer der Täter bereits vor Monaten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, wartete das Gericht am Dienstag vergeblich auf den Komplizen. Der gelernte Gerüstbauer war angeblich an seinem Eifeler Wohnort mit dem Auto liegengeblieben und wartete auf das Abschleppunternehmen. Der 39 Jahre alte Familienvater war erst einen Monat zuvor in Marburg wegen eines ähnlichen Deliktes zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Auf die Schliche gekommen waren die Ermittler dem Duo durch Videofilme. Der Mittäter war aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen erkannt worden und hatte bei der Festnahme seinen Bekannten als Komplizen benannt. Ein Jahr Haft auf Bewährung „Die Tat ist zwar nicht als Verbrechen angeklagt, aber das Ganze wirkte schon relativ professionell“, sagte der Richter. Verteidiger Kai Röhrig hatte angegeben, sein Mandant sei damals „aus der Bahn geraten, als ihn Frau und Kind verlassen hatten und er auch noch seinen Job los war“. Allerdings habe sein Mandant, der zwischenzeitlich erstmals in dieser Sache für zwei Wochen in Untersuchungshaft saß, „aus der ganzen Sache gelernt, so dass es nicht mehr zu solchen Taten kommen wird“, sagte Röhrig, der die Verhängung eines Strafbefehls befürwortete. Das Gericht folgte seinem Antrag und sprach einen solchen aus – mit einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta