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Autonomes Fahren: Wer zahlt die Kosten des digitalen Fortschritts?

Christian Schlüter über die Ethik beim Autofahren.

Das zurzeit gern benutzte, ja euphorische Wort vom selbstfahrenden Auto ist irreführend, weil das hier in Rede stehende „Automobil“ bereits Selbstbeweger oder -fahrer bedeutet, weshalb wir es, streng genommen, also mit einem selbstfahrenden Selbstfahrer zu tun hätten. Was aber soll das sein? In die Irre führt auch die hier möglicherweise zugrundeliegende Vorstellung, wir setzten uns in ein vollkommen selbsttätiges, selbststeuerndes Fahrzeug, das uns ohne jeden menschlichen Eingriff von einem Ort zum nächsten bringt, das uns von den Widrigkeiten und Zumutungen des Straßenverkehrs befreit und das uns etwas Lebenszeit zurückgibt. Zum Beispiel, um ein Buch zu lesen. Einen Film zu schauen. Oder ein Nickerchen zu machen. „Wahrnehmungsbereit“ bleiben Ein solches Roboterauto mag es irgendwann geben, aber die Wirklichkeit sieht momentan noch anders aus. So sieht es auch der Gesetzgeber, allen voran Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in der von ihm angeregten und von Deutschen Bundestag bereits im März verabschiedeten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Die „Regelungen zum Fahren von Autos mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion“ betreffen unter anderem auch die Verantwortung des Fahrzeugführers, der sich zwar „vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden“ dürfe, aber doch „wahrnehmungsbereit“ bleiben müsse, um „jederzeit“ seinen Pflichten nachkommen zu können. Immer auf dem Sprung, mit zitternden Händen nahe beim Lenkrad… Um ein vollentspanntes Reisevergnügen geht es also gar nicht. So wie Dobrindt in seinem Gesetz hat jetzt auch...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung