Bahn-Streik: Das sind Ihre Rechte

Der bundesweite Lokführerstreik zwingt seit dem Dienstagmorgen Millionen Pendler und Fernreisende zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel. Die Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL hatten am frühen Morgen im Personenverkehr der Deutschen Bahn die Arbeit niedergelegt und wollen sie erst am Sonntagmorgen wieder aufnehmen. Bereits seit Montagnachmittag wird der Güterverkehr bestreikt.

Ein Drittel der Fernzüge sowie etwa zwei von drei Regionalzügen würden trotzdem fahren, teilte die Bahn mit. Besonders viele Personenzüge würden in Berlin, Halle, Frankfurt am Main und Hamburg ausfallen.

Was Sie zu Ihren Fahrgastrechten wissen müssen, finden Sie hier:

Wo informieren?
Für die Streiktage sind die Ersatzfahrpläne des Fernverkehrs eingerichtet. Fahrgäste können sie im Internet unter www.bahn.de oder mit der Mobiltelefon-App DB Navigator einsehen. Gut: In der Liveauskunft sind nur Züge gelistet, die auf jeden Fall bis zum Ziel fahren. Die Pläne gelten zunächst für Dienstag und Mittwoch. Alternativ können Sie auch Auskünfte unter der Telefonnummer 08000-996633 einholen.

Geld zurück oder nicht?
Wichtig: Streikbetroffene, die ihre Reise deswegen nicht antreten können oder wollen, können sich die Kosten für ihr Ticket und ihre Reservierung von der Bahn erstatten lassen. Verpassen Sie ihren Anschlusszug oder der gewählte Zug fällt gar ganz aus, können Sie auf einen andere ausweichen. Auch auf den einen höheren Preiskategorie. Ausnahme: Für Ländertickets oder ähnliche Angebote gilt dies nicht. Zudem sind Sparpreistickets von der Zugbindung ausgeschlossen.

Entschädigung für Verspätungen?
Ja, hier gilt schließlich EU-Recht und das wird durch den Streik nicht eingeschränkt. Sprich, kommt ein Fahrgast durch Verspätung mindestens eine Stunde späte ran, muss die Bahn ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Diese Erstattung steigt auf 50 Prozent, wenn es mehr als zwei Stunden Verspätung sind. Wenn Sie Besitzer einer Zeitkarte sind, steht Ihnen ein pauschaler Ausgleich pro Fahr zu: Für Zeitkarten der zweiten Klasse gibt es fünf Euro, in der ersten Klasse 7,50 Euro. Schwieriger wird es mit Entschädigungen bei S-Bahnen, die ja oft auch von der Deutschen Bahn betrieben werden. Hier greift auch die Ein-Stunden-Regel, doch da davor zumeist der nächste Zug der Taktung fährt, kommt die Regel so gut wie nie zur Anwendung.

Anschlussreisemöglichkeit verpasst?
Wenn Sie beispielweise einen Flieger erreichen müssen, liegt es in Ihrer Verantwortung, dass Sie rechtzeitig am Flughafen erscheinen. Also vorher gut informieren und ein oder zwei Züge früher nehmen. Oder gar ein anderes Verkehrsmittel.

Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?
Über das Fahrgastrechte-Formular. Das erhalten Sie online, in den Servicezentren oder beim Zugpersonal. In dem Formular ist auch geregelt, unter welchen Umständen Ihnen die Bahn ein Hotelzimmer oder ein anderes Verkehrsmittel zahlt.

Sehen Sie hier ein weiteres Video zum Bahn-Streik