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Nach Bahnchaos in Köln: Brückenkletterer muss mit Regressforderungen rechnen

Der 28-Jährige wurde von der Polizei vernommen.

Wie groß das Bahnchaos war, dass er am Mittwoch in Köln verursacht hat, ist dem 28-Jährigen, der am Mittwochnachmittag auf die Hohenzollernbrücke geklettert war, vermutlich nicht bewusst gewesen. Bei seiner Vernehmung nach der Aktion hatte er auf die Beamten jedenfalls einen „verwirrten Eindruck“ gemacht, wie eine Sprecherin der Bundespolizei am Donnerstag auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitteilte. Mit herab geworfenen Papierschnipseln selbst verfasster Gedichte hatte er Passanten auf sich aufmerksam gemacht, die daraufhin die Polizei verständigten. Anschließend musste der Bahnverkehr auf den Gleisen aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden – erst Stunden später konnte die in den Hauptbahnhof hinein und heraus führende Strecke wieder genutzt werden. 234 Züge waren von Verspätungen betroffen, elf Komplett- und 16 Teilausfälle sowie zahlreiche umgeleitete Bahnen weist die Bilanz der illegalen Kletterpartie aus. 7863 Verspätungsminuten kamen dabei insgesamt zusammen. „Neben der Anzeige wegen Störung öffentlicher Betriebe, die mit einer Geldstrafe sowie bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann, muss der Mann vermutlich auch mit Regeressforderungen der Deutschen Bahn rechnen“, erläutert die Sprecherin der Bundespolizei weiter. 28-Jähriger durfte nach Vernehmung gehen Eine Verurteilung dürfte die Chancen des mit einem negativen, aber noch nicht abschließend bearbeiteten Asylantrag in Hamburg lebenden Iraners, in Deutschland bleiben zu können, deutlich negativ beeinflussen. Die genauen Gründe für seine Tat sind der Bundesbehörde zufolge indes weiterhin unklar – bislang habe der Mann lediglich von einer „Botschaft“ gesprochen, die er an die Regierungen Deutschlands sowie des Irans übermitteln wollte. Offenbar war er Anfang Juni in Hamburg auf einen Baukran geklettert – laut Medienberichten wollte er mit der Aktion auf Menschenrechtsverletzungen im Iran aufmerksam machen. Bis 19.30 Uhr hatte der Mann am Mittwoch auf der Brücke ausgeharrt, war dann aber freiwillig wieder hinabgestiegen. Weil er derzeit eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, durfte der 28-Jährige nach der Vernehmung wieder gehen, es habe keine hinreichende Begründung gegeben, ihn weiter festzuhalten, so die Sprecherin der Bundespolizei weiter. Sie verweist auch darauf, dass die Streifenbeamten den Iraner nicht vor seiner Kletteraktion wahrgenommen hätten, die Hohenzollernbrücke werde auch nicht per Video überwacht. Die Zuständigkeit auf der Brücke abseits der Schienen liegt darüber hinaus bei der Landespolizei. Die Ermittlungen gegen den Mann dauern an. (ihi) ...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta