Balkonkraftwerke für Mieter: Darauf müssen Sie und Ihr Vermieter achten

Immer mehr Mieter interessieren sich für Balkonkraftwerke. Doch welche rechtlichen Aspekte müssen dabei beachtet werden? Zwei Experten erklären, was Mieter und Vermieter wissen sollten.

Die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst kontinuierlich. Laut Bundesnetzagentur speisen bereits 500.000 dieser kleinen Solaranlagen Strom ins Netz ein. Doch viele Mieter sind sich unsicher, was beim Anbringen eines Balkonkraftwerks zu beachten ist und welche Rechte Vermieter haben. Rechtsanwältin Charlotte Peitsmeier von Koenen Bauanwälte und Markus Struck, Mitgründer von Kleines Kraftwerk, erläutern die aktuelle Rechtslage.

Vermieter haben kaum noch Möglichkeit, Balkonkraftwerke zu verbieten

Bislang konnten Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) den Bau von Balkonkraftwerken ohne weitere Begründung ablehnen, da sie das äußere Erscheinungsbild der Gebäude dauerhaft verändern. Seit Juli 2022 gelten Stecker-Solargeräte jedoch als "privilegierte bauliche Veränderungen" von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung, ähnlich wie Rollstuhlrampen oder E-Ladestationen. Daher müssen Vermieter sie in der Regel akzeptieren. Mieter haben nun einen Rechtsanspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks, und eine Ablehnung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Obwohl Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) die Errichtung eines Balkonkraftwerks grundsätzlich genehmigen müssen, behalten sie ein Mitspracherecht bei der konkreten Gestaltung. Im Mietvertrag oder durch Beschlüsse können sie Vorgaben zu Größe, Anzahl der Module und Farbe machen. Zudem sind Mieter verpflichtet, Sicherheitsvorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass von der Anlage keine Gefahren ausgehen. Außerdem besteht eine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die jedoch mittlerweile einfach digital erledigt werden kann.

Neben der Erlaubnis des Vermieters gilt es noch einige weitere Punkte zu beachten:

  • Möglicherweise muss der Stromzähler ausgetauscht werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

  • Bei der Installation sollten die Sicherheitsvorschriften für Elektrogeräte beachtet werden; es ist ratsam, die Montage von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen.

  • Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters könnte Schäden, die durch das Balkonkraftwerk entstehen, möglicherweise nicht abdecken.

Rechte von Vermietern und Nachbarn

Vermieter müssen vor der Installation eines Balkonkraftwerks informiert werden und können bei Bedenken einen Nachweis über die statische Sicherheit von einem Fachunternehmen verlangen. Es ist wichtig, die Interessen beider Seiten auszugleichen.

Nachbarn haben ebenfalls das Recht, vor unzumutbaren Beeinträchtigungen geschützt zu werden. Beschwerden sind zulässig, wenn die Anlage dauerhafte Störungen wie Blendwirkungen oder Geräuschbelästigungen verursacht, wobei diese Beeinträchtigungen ein zumutbares Maß überschreiten müssen. Lässt sich der Konflikt nicht durch direkte Gespräche klären, kann es notwendig sein, die Anlage anzupassen oder umzusetzen.

Mieter und Nachbarn sollten im Zweifelsfall immer das Gespräch suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglichkeiten zur Reduzierung von Blendwirkungen könnten die Optimierung der Modul-Ausrichtung oder des Standorts umfassen. Mit kooperativem Verhalten lässt sich oft ein Kompromiss finden, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

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