Akzeptiert Strafe nicht - Melanie Müller wehrt sich nach „Hitlergruß“-Prozess gegen Urteil
Melanie Müller ist wegen Zeigen des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro verdonnert worden. Doch gegen das Urteil möchte die Schlagersängerin nun vorgehen.
Die 36-jährige Schlagerkünstlerin Melanie Müller wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie den Hitlergruß gezeigt hatte. Das Amtsgericht Leipzig, unter Vorsitz von Richter Lucas Findeisen, befand sie deshalb des Gebrauchs von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen für schuldig. Zusätzlich zur Verurteilung wegen der Geste wurde die ehemalige Gewinnerindes RTL-Dschungelcamps wegen Drogenbesitzes belangt. Insgesamt muss Müller nun 160 Tagessätze zu je 500 Euro zahlen, was einer Gesamtsumme von 80.000 Euro entspricht. Doch die Verurteilung möchte die Sängerin nicht hinnehmen.
Melanie Müller will Strafe nicht akzeptieren
Wie das Amtsgericht Leipzig jetzt mitteilte, habe der Verteidiger der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt, so „t-online.de“. Schon während des Prozesses wies Müller die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurück, schnaufte bei der Verkündung verächtlich. Laut ihrer Aussage habe sie schon oft während Auftritte den Arm gehoben, bezeichnete es als anheizende Geste für das Publikum. Zu der Bewegung soll sie immer „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“ gerufen haben, so die Schlagersängerin vor Gericht.
Ein Amtsgerichtssprecher betont nun, dass Melanie Müllers Verteidigung einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils Zeit habe, um das Rechtsmittel zu konkretisieren. Wenn die Angeklagte in Berufung gehe, so überprüfe anschließend das Landgericht das Urteil aus erster Instanz, in rechtlicher und auch in tatsächlicher Hinsicht. Anschließend würde es eine neue Beweisaufnahme geben. Des Weiteren muss ein Revisionsgericht überprüfen, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Veranstalter sagt Müller-Auftritt nach Urteil ab
Nur wenige Stunden später zog das Urteil bereits die ersten geschäftlichen Folgen für die Sängerin nach sich. Wie die „Bild“ berichtet, sollte Müller am 2. November beim „Rampensaualarm“ in Goslar auftreten. Wegen des Urteils habe der Mitveranstalter den Auftritt nun abgesagt, sagte der Veranstalter Tom Hirsch der Zeitung. Am 9. August hatte Müller auf Instagram bereits mit einem Flyer auf das Event aufmerksam gemacht.
Gericht: Müller hat mehrmals Hitlergruß gezeigt
Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Müller hatte zum Prozessauftakt die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi„. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
Richter: Menge antworte auf „Zicke Zacke“ mit „Heil, Heil, Heil“
Die Handbewegung auf dem Konzert weiche deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung. „Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen.“ So habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren „Zicke-Zacke-Rufen“ mit „Heil, Heil, Heil“ geantwortet habe - und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.
Das Gericht glaubte der Angeklagten auch nicht, dass die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen angeblich einer Freundin gehörten. Ermittler hatten dabei 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Angeklagte schildert erhebliche Einbußen seit Verfahren
Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst in dem Verfahren geäußert. Auf Nachfrage des Richters zu ihrem Einkommen hatte sie gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt habe. „Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg“, erklärte die 36-Jährige. Zuletzt seien drei geplante Konzerte abgesagt worden. Zu ihren konkreten Einkommen äußerte sie sich nicht.
Richter schätzt Einkommen: „Auffällig luxuriöser Lebensstil“
Daher habe das Einkommen geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte Findeisen. „Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil“, sagte der Richter. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15 000 Euro pro Monat.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.
Eigentlich hatte Müller auf eine vollständige Rehabilitierung in dem Gerichtsverfahren gesetzt. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, hatte kurz vor dem Urteil im Gerichtssaal zu dem Richter gesagt: „Wir hoffen, dass das ganze bald ein Ende hat und meine Mandantin in Deutschland wieder Fuß fassen kann.“ Dabei machte er auch die mediale Vorverurteilung für die finanziellen Einbußen seiner Mandantin mitverantwortlich.