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Bayern und Hessen klagen gegen Länderfinanzausgleich

Seehofer spricht von "Akt der politischen Notwehr"

Bayern und Hessen haben ihre lang angekündigte Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klage sei nötig, weil bislang alle Verhandlungen mit den Nehmerländern gescheitert seien. "Daher ist die Klage ein Akt politischer Notwehr", erklärten die Ministerpräsidenten von Bayern und Hessen, Horst Seehofer (CSU) und Volker Bouffier (CDU).

Seehofer forderte ein Transfersystem, das "eigene Anstrengungen belohnt und Nichtstun und Empfängermentalität bestraft". Nach Auffassung Seehofers ist der Versuch des Gesetzgebers gescheitert, eine angemessene Regelung für den Geldtransfer zu finden. Ähnlich äußerte sich Bouffier: Ziel der Klage sei es, "die Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung wieder herzustellen". Es könne nicht Sinn des Länderfinanzausgleichs sein, "die Starken zu schwächen", erklärte Bouffier in Wiesbaden.

Der Länderfinanzausgleich soll laut Grundgesetz durch Zahlungen finanzstarker an finanzschwache Bundesländer dafür sorgen, dass in ganz Deutschland vergleichbare Lebensbedingungen herrschen. Nach andauerndem Streit über den Verteilungsschlüssel der Milliarden verlangte das Bundesverfassungsgericht 1999 eine Neuordnung des Finanzausgleichs. Daraufhin beschloss der Gesetzgeber zwar Änderungen, die 2019 auslaufen. Doch die Verhandlungen zur Einführung einer Schuldenbremse, mit der Ausgleichszahlungen gesenkt werden könnten, scheiterten bislang.

Mit der Klageeinreichung Bayerns und Hessens erhöht sich nun der Reformdruck, zumal Karlsruhe in einer weiteren Entscheidung von 2006 Nehmerländer zu mehr Eigenverantwortung aufgefordert hatte.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles bezeichnete "die am längsten angekündigte Klage in der Bundesrepublik" als Klamauk. Die CSU habe so lange gewartet, dass Karlsruhe vor der bayerischen Landtagswahl "noch nicht einmal mündlich verhandeln" könne. Sowohl in Bayern als auch in Hessen wird im Herbst ein neuer Landtag gewählt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, warf den Klägern "Solidaritätsverweigerung gegenüber Menschen in finanzschwachen Bundesländern" vor. Der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern gelte bis 2019. Die Klage werde deshalb "keine Chance haben", erklärte Bartsch.