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Behördenchaos: Eine Frage der Verwaltung: Wie Berlin sich selber lähmt

Vor einer elektronischen Anzeigetafel warten Bürger im Flur des Bürgeramt Pankow.

Die moderne Metropole Berlin entstand 1920. Wohl nur in den Wirren nach dem Ersten Weltkrieg war es möglich, stolze Städte wie Charlottenburg, Spandau oder Köpenick ebenso wie fünf weitere Stadtgemeinden, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke der Millionenstadt Berlin zuzuschlagen. 20 Stadtbezirke formten seitdem Groß-Berlin. Zu DDR-Zeiten kamen drei neue im Osten der Stadt hinzu. 2001 entstanden die heutigen Strukturen, als der Senat aus 23 Bezirken zwölf machte. Das Verhältnis zwischen Zentrale und den Dependancen prägte Berlin von Anfang an, spannungsfrei war es noch nie.

Die Bezirke sind Zwitterwesen: Einerseits empfinden sich viele Kommunalpolitiker als Herren über Großstädte mit 300.000 und mehr Einwohnern. Die hohen Türme vieler Rathäuser zeugen vom Anspruch, lange Ahnenreihen von Vorgängern mit prächtigen Amtsketten zieren so manchen Warteraum vor Bürgermeisterbüros. Andererseits sind Bezirke keine eigenständigen Kommunen, sondern Verwaltungseinheiten des Landes Berlin ohne eigene Rechtspersönlichkeiten. Dennoch hat die Einheitsgemeinde ihre kommunalen Aufgaben in die ausschließliche Verantwortung der Bezirke gelegt – ohne eine entsprechende Aufsicht.

Verwaltungsexperten sind sich einig, dass diese Konstruktion für viele der Berliner Schwierigkeiten ursächlich sind: "Die Verantwortung wird jeweils auf die andere Ebene abgeschoben – weil es keine klaren Kompetenzzuweisungen gibt und damit auch keine klare Verantwortungszuweisung. Das müsste dringend geändert werden", sagt ...

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