Bei Hasskommentaren drohen bis zu fünf Jahre Haft

Terroranschläge, die Flüchtlingskrise und vermeintlich drohende Armut sorgen bei vielen Deutschen für Angst. Nicht wenige davon projizieren ihre Furcht auf die, die sie für die Schuldigen halten: Zuwanderer, Flüchtlinge, Deutsche mit ausländischen Wurzeln – und lassen sich zu harschen Kommentaren in sozialen Netzwerken hinreißen. Diese allerdings sind nicht selten strafrechtlich relevant.

Wer im Internet andere Menschen rassistisch beleidigt, kann dafür im Gefängnis landen. „Wenn die Inhalte volksverhetzend oder Aufrufe zur Gewalt sind, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen“, sagte der Berliner Medienanwalt Ansgar Koreng dem Magazin „Focus“. Opfer solcher Attacken können sich aber dagegen wehren und sie bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Je nach Tat drohen dann hohe Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, etwa wenn ein Gericht den Tatbestand der Volksverhetzung als erwiesen ansieht. Bei einer Beleidigung können bis zu zwei Jahre Haft verhängt werden. Ebenfalls strafbar macht sich, wer im Internet öffentlich zu einer Straftat aufruft. Hat die Tat, beispielsweise ein Gewaltakt, gar Erfolg, liegt zudem der Tatbestand der Anstiftung zu einer Straftat vor.

Anwalt Koreng rät im „Focus“, solche Fälle zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel sollen Betroffene Bildschirmfotos der entsprechenden Kommentare machen. Beim Melden der Hassbotschaften beim Seitenbetreiber – etwa Facebook oder Twitter – sei aber Geduld angebracht. Die Kommentare könnten sonst gelöscht werden, bevor die Polizei die Ermittlungen aufgenommen hat.

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