Beim Tuning auf amtliche Prüfzeichen achten

Autobesitzer sollten nur nach den gesetzlichen Vorgaben tunen. Dann haben sie bei einer Polizeikontrolle nichts zu befürchten. Foto: Uwe Anspach
Autobesitzer sollten nur nach den gesetzlichen Vorgaben tunen. Dann haben sie bei einer Polizeikontrolle nichts zu befürchten. Foto: Uwe Anspach

Tunen meint das Aufrüsten von Geräten gegenüber der Standardausrichtung. Besonders Autos erhalten durch neue Feinheiten noch einmal einen Schliff. Aber Achtung: Jedes Tuningteil muss amtlich geprüft sein, sonst erwarten den Besitzer rechtliche Folgen.

München (dpa/tmn) - Wer sein Auto etwa mit neuen Felgen oder einem neuen Auspuff aufpeppen will, sollte stets zu Tuningteilen mit amtlichen Prüfzeichen greifen. Das rät der Tüv Süd.

Das Tüv nennt als Beispiele etwa eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), EG-Betriebserlaubnis, ECE-Genehmigung oder Teilegutachten. Meist sei dann eine vorschriftsgemäße Nutzung des Autos gewährleistet.

Doch in der Regel gelten diese Zeichen nur für das Teil als solches. Beeinflussen sich mehrere Teile aber gegenseitig oder haben andere Auswirkungen auf das Auto, kann eine gesonderte Begutachtung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich sein. Etwa bei Spurverbreiterungen und anderen Rad-Reifenkombinationen.

Auch bei Teilen mit ABE kann eine Änderungsabnahme nötig sein. Ist das der Fall, werde diese unter den Auflagen der ABE gefordert, so der Tüv Süd. Tuningfans sprechen vor den Umbauten besser mit einem Fachmann. Denn folgen Umbauten nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Bußgelder und versicherungsrelevante Konsequenzen drohen.