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Beispiellose Eskalation droht: EU plant Rechtsstaatsverfahren gegen Polen

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki
Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki

Die Justizreformen der nationalkonservativen Regierung Polens könnten für eine beispiellose Situation innerhalb der EU sorgen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, könnte die EU-Kommission schon in der nächsten Woche ein Rechtsstaatsverfahren gegen das Land in die Wege leiten, wenn Polens neuer Ministerpräsident Mateusz Morawiecki beim Streit um die Reformen nicht einlenkt.

Es wäre das erste Verfahren dieser Art gegen einen Mitgliedsstaat. Ein Kommissionssprecher sagte allerdings auf Anfrage der „Zeit“, dass es noch keine Entscheidung darüber gebe. Schon seit 2016 beschäftigt sich die Behörde mit den Plänen der polnischen Regierung. Damals wurde bereits eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet — ebenfalls das erste Mal in der EU-Geschichte.

Gerichts-Unabhängigkeit in Polen schwindet

Warschau beschnitt damals die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts. Doch das war erst der Auftakt: Ende Juli dieses Jahres hat die EU-Kommission ein Vertrasverletzungsverfahren durchgesetzt, weil ein Gesetz Polens die Befugnisse des Justizministers bei der Besetzung von Richterposten ausweite. Zudem soll in Zukunft das Abgeordnetenhaus über Stellenbesetzungen des Obersten Gerichtshofs und des Landesjustizrats bestimmen können.

Somit würde die Regierung direkt die wichtigsten Stühle der Gerichte besetzen, weshalb die polnische Opposition von einer „Politisierung“ der Justiz spricht. Nach „SZ“-Informationen sehe die Die EU-Kommission durch vollzogene und geplante Gesetzesänderungen eine „systematische Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit“ in Polen. Daher hätte sie die Regierung bereits mehrfach zu Korrekturen aufgefordert.

„Keine Anzeichen, dass die rote Linie nicht überschritten wird“

Trotzdem kam es zum Beschluss der beschriebenen Gesetze, die nächste Woche von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden sollen. Die Zeitung zitiert einen namentlich nicht genannten EU-Diplomaten mit den Worten: „Es gibt bisher keine Anzeichen, dass die rote Linie nicht überschritten wird.“ Somit würde die Kommission aber ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages in die Wege leiten, dem vier Fünftel der EU-Staaten zustimmen müssen. Dem Artikel nach gelte das in Brüssel als möglich.

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