Bekannt für ikonische Felgen: Insolventer Hersteller entlässt Großteil der Mitarbeiter

Ein ikonischer Felgenhersteller ist in die Insolvenz gerutscht. Wie nun bekannt wurde, muss in Folge ein Großteil der Mitarbeiter gehen.

Wieder eine Insolvenz in der Automobilbranche, und wieder trifft es BBS. Dirk Pehl, vorläufiger Insolvenzverwalter, hat nun vorschlagen, dass der Spezialist für Leichtmetallreifen in ein offizielles Insolvenzverfahren überführt wird. Damit ist sicher: Das bedeutet auch das Aus für die 240 Mitarbeiter dort, wie die "Neue Rottweiler Zeitung" berichtet.

Der Hersteller der ikonischen Felgen mit den markanten Speichen war zuvor schon fünfmal pleite, unter anderem in den Jahren 2020 und 2023. Am vergagenen Dienstag (24. September) sei den Mitarbeitern am Standort Schiltach mitgeteilt worden, dass den meisten mit Beginn des Insolvenzverfahrens zum 1. Oktober gekündigt wird.

BBS Insolvenz: Kein Betrieb, keine Aufträge, und kein Geld in der Kasse

In der Automobilproduktion
In der Automobilproduktion

Insolvenzverwalter Pehl erklärt, dass am Tag zuvor das Insolvenzausfallgeld auslaufen werde, BBS die Gehälter dann selbst erwirtschaften müsste. "Dies ist jedoch nicht möglich, da bei BBS der eigentliche Geschäftsbetrieb bereits Monate vor dem Insolvenzantrag zum Erliegen gekommen war", so Pehl.

Es gebe keinen Geschäftsbetrieb mehr, keine Aufträge, und auch kein Geld auf dem Konto, so der Insolvenzverwalter gegenüber der Zeitung. Selbst, wenn es Aufträge gäbe – die Markenrechte an den Reifen liegen derzeit offenbar noch beim vorigen Eigentümer KW Automotive. Derzeit ist BBS im Besitz der türkischen Industrieholdung IS.

Immerhin: Es gebe keine ausstehenden Löhne, die Mitarbeiter genießen Anspruch auf Insolvenzgeld. "Dass ich den Mitarbeitenden nun kündigen und sie freistellen muss, bedeutet nicht, dass ihre Arbeitsverträge ab Oktober keine Gültigkeit mehr haben", sagt Insolvenzverwalter Pehl.

"Mir ist bewusst, dass das für die Mitarbeitenden keine einfache Situation ist"

Innerhalb der bei Insolvenzen vorgeschriebenen Kündigungsfrist von maximal drei Monaten haben die Angestellten noch Anspruch auf Lohn, auch aus der Insolvenzmasse, wie beispielsweise den Cash-Beständen der BBS.

Die reicht allerdings nicht aus. Nun bekommen die BBS-Mitarbeiter Arbeitslosengeld. Die Differenz zu den Löhnen können sie, im besten Fall, am Ende des Insolvenzverfahrens aus der Masse bekommen, beispielsweise, wenn die Maschinen und Lagerbestände der BBS verkauft worden sind.

"Mir ist bewusst, dass das für die Mitarbeitenden keine einfache Situation ist", sagt Pehl. Er hätte sich bessere Nachrichten gewünscht. Doch die leeren Kassen bei BBS lassen keine andere Option zu. Mit dem jetzt gewählten Weg bekämen die Mitarbeiter immerhin zwei Drittel ihres Gehalts, und könnten sich durch die Freistellung direkt auf die Suche nach einem neuen Job machen.

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