Jobverlust: Ist auch die Krankenversicherung futsch?

Seinen Job zu verlieren, geht schneller als gedacht. Aber was passiert mit der Krankenversicherung, wenn Sie arbeitslos sind?

Ist man auch krankenversichert, wenn man sich arbeitslos gemeldet hat? Um die Antwort vorweg zu nehmen: Ja, auch wenn man arbeitslos wird, ist man weiterhin krankenversichert und bleibt bei derselben gesetzlichen Krankenkasse wie als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger. Seit 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Wenn man sich arbeitslos gemeldet hat und Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, meldet einen der Leistungsträger einen als versicherungspflichtiges Mitglied bei der Krankenkasse an.

Die Beiträge für Arbeitslosengeldempfänger*innen übernimmt die Agentur für Arbeit, die Beiträge für Bezieher*innen von Bürgergeld bezahlt das Jobcenter. Wer arbeitslos ist, aber keine Leistungen bezieht, muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Hierzu besteht die Möglichkeit, beitragsfrei in die Familienversicherung mit aufgenommen zu werden. Alternativ müssen Sie sich freiwillig versichern lassen.

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Dieser Newstext stellt eine Transkription des Videoinhalts dar. Das Video ist zuerst bei unserem Partner Glomex erschienen.


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