Berlin: Berlin zahlt den Beamten zu wenig

Wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war, soll Barbara Slowik künftig Berlins Polizei anführen. Sie kommt aus dem Innenministerium.

Berliner Beamte und Richter haben in den vergangenen Jahren so wenig Geld vom Land Berlin erhalten, dass es gegen das Grundgesetz verstößt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag in acht Verfahren entschieden (Az. 2 C 56.16 bis 2 C 58.16 und 2 C 4.17 bis 2 C 8.17). Die Grundsatzentscheidungen betreffen Beamte in Berlin, die nach den Besoldungsgruppen A9 bis A12 bezahlt wurden und zwar in den Jahren 2008 bis 2015. Diese Besoldungsgruppen sind dem sogenannten gehobenen Dienst zugeordnet, für den ein Fachhochschulstudium oder ein Bachelorabschluss an einer Universität vorausgesetzt wird. Bei den Berliner Richtern gelten die Beschlüsse der Leipziger Bundesrichter für die Jahre 2009 bis 2015. Hier sind die Besoldungsgruppen R1 bis R3 erfasst. Die Stufe R1 ist in Berlin unter anderem den Richtern vorbehalten, R2 den Vorsitzenden Richtern und R3 den Präsidenten der Gerichte.

Noch sind die Fälle jedoch nicht endgültig entschieden. Der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts legte die acht Verfahren außerdem noch dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor.

Am Donnerstag machten die Bundesrichter ihre Erwartung deutlich

Solange Karlsruhe kein Urteil fällt, kann auch die Berliner Finanzverwaltung nicht sagen, ob die Beamten Gehalt nachbezahlt bekommen und wie viel das die Landeskasse kosten könnte. Allerdings würden nur solche Beamten entschädigt, die ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht haben. Die Berliner Beamten hatten sich in den vergang...

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