Werbung

Berlin-Friedrichshain : Landgericht urteilt: "Liebig 34" darf geräumt werden

Berlin. Der Polizei und den Anwohnern des Friedrichshainer Südkiezes stehen unruhige Zeiten bevor: Denn einem der symbolträchtigsten Objekte der linksradikalen Szene, dem Haus an der Liebigstraße 34, steht die Räumung bevor. Die 13. Zivilkammer des Landgerichts gab am Mittwoch der Klage des Eigentümers des Hauses statt. Außerdem müssen die Beklagten 20.000 Euro zahlen, wie das Landgericht mitteilte.

Der Anwalt der Bewohner legte gegen das Urteil Einspruch ein. Er begründete dies u.a. damit, dass die Richter in ihrem Urteil keine gendergerechte Sprache verwendet hätten. Mitglieder des Vereins "Raduga e.V.", der sich als „anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34“ sieht, nahmen nicht am Prozess teil.

Justizsprecherin Lisa Jani sagte, dass der Kläger nun das Recht habe, das Grundstück räumen zu lassen. Der Einspruch der Beklagten habe keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeute aber nicht, "dass noch heute Polizeiwagen an der Liebigstraße 34 vorfahren", so Jani. Die Bewohner des Hauses haben so die Möglichkeit, freiwillig auszuziehen. Der Bewohner-Verein habe auch die Möglichkeit, binnen zweier Wochen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu beantragen, sagte Jani.

Liebigstraße 34: Unterstützer nach Urteil mit friedlichem Protest

Der Bewohner-Verein "Raduga e.V." rief im Internet zu einer Aktion am Mittwochmorgen in Friedrichshain auf. Vor dem Haus versammelten sich daraufhin rund 150 Unterstützer der "Liebig34". Einige von ihnen hatten Transparente dabei, andere führt...

Lesen Sie hier weiter!